Bankenaufsicht: Rahmenvereinbarung Beratung und Unterstützung im Umfeld Bankenaufsicht / Rechnungswesen / Controlling Referenznummer der Bekanntmachung: 510-003893-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bankenaufsicht: Rahmenvereinbarung Beratung und Unterstützung im Umfeld Bankenaufsicht / Rechnungswesen / Controlling
Die NRW.BANK benötigt aufgrund von Personalengpässen oder benötigtem Spezial-Know-how immer wieder Beratung und Unterstützung im Umfeld Bankenaufsicht/Rechnungswesen/Controlling. Der Bedarf und damit die Einzelaufträge sind abhängig vom jeweiligen Projektportfolio und der Ressourcenauslastung der NRW.BANK. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Die NRW.BANK benötigt aufgrund von Personalengpässen oder benötigtem Spezial-Know-how immer wieder Beratung und Unterstützung im Umfeld Bankenaufsicht/Rechnungswesen/Controlling. Der Bedarf und damit die Einzelaufträge sind abhängig vom jeweiligen Projektportfolio und der Ressourcenauslastung der NRW.BANK.
Hauptaufgaben:
- Analyse der Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts, d.h. Untersuchung neuer bzw. geänderter gesetzlicher Regelungen im Hinblick auf die NRW.BANK, die aufsichtsrechtlichen Meldungen und auf die Prozesse
- Analyse der Auswirkungen neuer rechnungslegungsbezogener oder aufsichtsrechtlicher Vorschriften auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.BANK
- Erstellung von Vorgaben zur Umsetzung der Ergebnisse aus den Analysen
- Begleitung und Durchführung der Umsetzung inkl. Erstellung von Fachkonzepten sowie Testaktivitäten
- Erstellung von Auswertungen im Rahmen von Sonderanfragen der Bankenaufsicht (EZB, EBA, BaFin, Deutsche Bundesbank) sowie im Rahmen von Stresstests und Auswirkungsstudien
- Erstellung von Präsentationen und Durchführung von Schulungen zu aufsichtsrechtlichen oder rechnungslegungsbezogenen Themen
- Durchführung von Dokumentationsaufgaben
Der geschätzte Gesamtwert (Abschnitt II.1.5, Höchstmenge) berücksichtigt die Ausübung von Verlängerungsoptionen bis zu einem maximalen Geltungszeitraum der Rahmenvereinbarung von vier Jahren.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 16.01.2023, spätestens mit Zuschlag, und endet am 15.01.2025. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von dem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot vorzulegen:
(1) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder ein Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung). Bei ausländischen Bietern sind vergleichbare Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
(2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
(1) Eigenerklärung, dass im Bedarfsfall mindestens 2 Senior-Berater mit dem folgendem Erfahrungsprofil für die ausgeschriebenen Leistungen angeboten werden: Mindestens 5 Jahre einschlägige Erfahrung in der Beratung (Bankenaufsicht / Rechnungswesen / Controlling) bei Banken mit Sitz in Deutschland (reine Projektmanagementtätigkeiten sind ausgenommen)
(2) Eigenerklärung, dass im Bedarfsfall mindestens 2 weitere Berater mit dem folgendem Erfahrungsprofil für die ausgeschriebenen Leistungen angeboten werden: Mindestens 2 Jahre einschlägige Erfahrung in der Beratung (Bankenaufsicht / Rechnungswesen / Controlling) bei Banken mit Sitz in Deutschland (reine Projektmanagementtätigkeiten sind ausgenommen)
(3) Der Bieter / Die Bietergemeinschaft zusammen weist für die vergangenen 3 Jahre (seit November 2019) mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte nach. Das Referenzprojekt muss überwiegend in diesem Zeitraum bearbeitet worden sein. Als vergleichbar werden Projekte angesehen, die jeweils eines der folgenden Merkmale aufweisen:
- Beratungsleistungen im Bereich Bankenaufsicht mit einem Volumen von mindestens 50 Personentagen pro Projekt
- Unterstützung im Rahmen bankaufsichtsrechtlicher Stresstests mit einem Volumen von mindestens 20 Personentagen
- Beratungsleistung im Rahmen der Implementierung oder der Weiterentwicklung der Meldewesensoftware BAIS mit einem Volumen von mindestens 10 Personentagen
Der Bieter hat zum Nachweis der Referenzen auf dem zur Verfügung gestellten Vordruck die folgenden Angaben zu machen:
- Name des Referenzgebers
- Beschreibung der Leistung
- Skizzierung der Aufgaben/ Rolle im Projekt
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen in Personentagen
zu (1)
Eine solche Eigenerklärung ist abzugeben.
zu (2)
Eine solche Eigenerklärung ist abzugeben.
zu (3)
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft zusammen kann für die vergangenen 3 Jahre (seit November 2019) mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte nachweisen.
Die NRW.BANK beachtet insbesondere die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der Rahmenvereinbarung
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal Vergabe.NRW zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden;
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DNDM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland