Partikelmessgerät Referenznummer der Bekanntmachung: O-22-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaubeuren
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.technikumlaubholz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Partikelmessgerät
Das TLH baut derzeit eine autonom produzierende Nanozelluloseanlage und entwickelt einen digitalen Zwilling, welche in 2023 betriebsfähig zur Verfügung stehen und im Anschluss der interessierten Öffentlichkeit die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen näherbringen sollen.
Von dieser Nanozelluloseanlage sollen automatisiert, zu definierbaren Zeitpunkten, Proben (mikrofibrillierte Zellulose) entnommen und einem Online-Messgerät zur dynamischen Bildanalyse zugeführt werden. Die Entnahme erfolgt automatisiert an zwei Entnahmestellen. Die Probenvorbereitung (Verdünnung) muss gewährleistet werden. Zudem muss eine manuelle Probenzuführung möglich sein.
Ausgeschrieben wird ein Online- sowie Offline-Partikelmessgerät, inkl. Software, zur Bestimmung der Partikelform und -größe von Nanozellulose. Dabei muss das Messgerät (Online-Messgerät) so in eine Nanozelluloseanlage integriert werden, dass automatisiert Proben während und nach dem Produktionsproduktionsprozess analysiert werden. Die Probenvorbereitung muss automatisiert gewährleistet werden, damit die Messungen durchführbar sind.
Zu bestimmende Parameter: Länge, Dicke, Krümmung, Aspect Ratio, 2D-Oberfläche, Wandstärke, Feinstoffanteil
Messprinzip: dynamische Bildanalyse zur Bestimmung der Faserlänge gemäß ISO 16065-2 sowie eines Faserdurchmessers ab 5 µm
Leistung: Durchlauf (Probenentnahme, Analyse und Reinigung) max. 10 Minuten
Software: Auswertung der Partikel innerhalb von 10 min. Möglichkeit zur Erstellung von Histogrammen über definierte Partikelklassen.
Kommunikation: Das Messgerät muss über eine geeignete Schnittstelle (bevorzugt Profinet) mit der SPS der Nanozelluloseanlage kommunizieren können, um bei Erreichen eines Grenzwertes den Batch-Prozess beenden zu können.
Die nachfolgend aufgeführten Optionen kann der Auftraggeber durch seine einseitige Erklärung abrufen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht indes nicht.
Option 1: Offline-Labormessgerät
Option 1 umfasst die Bereitstellung eines zusätzlichen Labormessgerätes, welches die Möglichkeit bietet, Vergleichsmessungen der Nanozellulose im Labor zu analysieren. Dieses Labormessgerät muss nach dem gleichen Messprinzip arbeiten, wie das Onlinemessgerät (bildgebend). Es muss eine vergleichbare Kameraeinheit besitzen und über eine vergleichbare Steuerungs- und Auswertesoftware verfügen.
HIP_REACT EU_2348209
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tampere
NUTS-Code: FI197 Pirkanmaa
Postleitzahl: 33900
Land: Finnland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pixact.fi/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDPYDMZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/