FE 92.1008-09/2022/ - Erhebungen am Unfallort Referenznummer der Bekanntmachung: Z2c-FE 92.1008-09/2022/
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 52427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 92.1008-09/2022/ - Erhebungen am Unfallort
1. Problem / Ausgangslage
Aus der amtlichen Verkehrsunfallstatistik lassen sich nur in begrenztem Umfang Informationen zu den Unfallentstehungen, den Unfallabläufen und den Verletzungsmechanismen von Verkehrsunfällen analysieren. Detaillierte Informationen sind aber erforderlich für eine moderne Verkehrssicherheitsarbeit.
Seit 1973 werden daher im Auftrag der BASt als Stichprobe vertiefte Verkehrsunfalldaten unabhängig von der polizeilichen Zielsetzung nach rein wissenschaftlichen Aspekten erhoben.
Die vom Erhebungsteam zu erfassenden Merkmale eines Unfalls sind maßgeblich in einem Codebook beschrieben. Sie werden zusammen mit den Ergebnissen anderer Erhebungsstandorte anonymisiert in der GIDAS-Datenbank (GIDAS = „German In-Depth Accident Study“) abgelegt.
Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte beschreiben die Notwendigkeit einer höheren Anzahl an GIDAS-Erhebungsstandorten und eine vermehrte Erhebung von Verkehrsunfällen auf Außerortsstraßen, um die Repräsentativität der gewonnenen Daten für die Bundesebene auf ein möglichst hohes Maß zu setzen. Aus diesem Grund werden zwei Lose für zwei verschiedene Erhebungsstandorte ausgeschrieben, wobei bei einem der Lose der zu erhebende Anteil an Außerortsunfällen leicht erhöht ist.
2. Ziel/Nutzen
Ziel des Projektes ist es, für den Erhebungszeitraum 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2025 stichprobenartig vertiefte Verkehrsunfalldaten nach der festgelegten GIDAS-Methodik zu erheben, zu rekonstruieren und zu dokumentieren.
Für den Gesetzgeber besteht durch diese Art der Verkehrsunfallforschung die Möglichkeit, das Unfallgeschehen aller Verkehrsbeteiligten genauestens zu beobachten und negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Aufgrund des hohen Detaillierungsgrades bilden die Daten die Grundlage für die Entwicklung neuer Anforderungen an Sicherheitssysteme und damit der Gestaltung fahrzeugtechnischer Vorschriften, aber auch für die Bewertung verschiedenster weiterer Sicherheitsmaßnahmen im Straßenwesen.
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, unter bestimmten Voraussetzungen die Lose 1 und 2 als Gesamtauftrag zu vergeben. Weitere Angeben hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
FE 92.1008/2022/ - Erhebungen am Unfallort - unverzerrt
Auszug aus der Leistungsbeschreibung zu Los 1: FE 92.1008/2022/ Erhebungen am Unfallort - unverzerrt (Vollständige Leistungsbeschreibung siehe Vergabeunterlagen):
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Ziel des Projektes ist es, die oben beschriebenen vertieften Verkehrsunfalldaten stichprobenartig nach der festgelegten GIDAS-Methodik zu erheben, zu rekonstruieren und zu dokumentieren (nachfolgend „vertiefte Verkehrsunfalldaten“). Die Erhebung soll am 1. Juli 2023 starten und zum 31. Dezember 2025 enden.
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Gegenstand des Vertrages ist:
a) die Durchführung der Erhebung von Verkehrsunfällen gemäß nachfolgender Beschreibung für den vorgesehenen Erhebungszeitraum 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2025 sowie die Anfertigung der zugehörigen, elektronischen Dokumentationen bis spätestens 31. Dezember 2026 unter Berücksichtigung der relevanten datenschutzrechtlichen Grundsätze,
b) die Mitwirkung in den GIDAS-Expertengruppen und im GIDAS-Lenkungsausschuss, sowie
c) die regelmäßige Berichterstattung zum Projektfortschritt und zu den Projektergebnissen.
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Stichprobenverfahren
Gefordert ist eine regionale, stichprobenartige Datenerhebung von polizeilich erfassten Verkehrsunfällen mit Personenschaden im öffentlichen Raum in Deutschland. Voraussetzung für die Erfassung in GIDAS ist somit, dass es bei dem Unfall mindestens eine verletzte Person gab. Die Erhebung erfolgt nach einem statistischen Erhebungsverfahren, welches auch unter Berücksichtigung von geographischen, demographischen und raumordnungstechnischen Gesichtspunkten eine möglichst unverzerrte Stichprobe aus der Grundgesamtheit aller polizeilich erhobenen Verkehrsunfälle mit Personenschaden in den jeweiligen Erhebungsgebieten ermöglicht und somit eine Hochrechnung auf das Bundesgebiet zulässt. Es ist anzumerken, dass eine spätere Gewichtung der gesammelten, regionalen Verkehrsunfalldaten Verzerrungen in Bezug auf die Erhebungsregion selbst (aufgrund der Stichprobe und des Meldesystems) nur in Teilen korrigieren bzw. abmildern kann. Basis für ein geeignetes Gewichtungsverfahren ist die Eingrenzung der Erhebungsregion entlang von Gemeindegrenzen.
Es wird daher gefordert, dass
+sich das Erhebungsgebiet an Gemeindegrenzen orientiert,
+sich das Erhebungsgebiet nicht überschneidet mit dem GIDAS-Erhebungsstandort Dresden;
+der Zuschnitt des Erhebungsgebiets so gewählt wird, dass offensichtliche Verzerrungen in den wesentlichen Parametern des Unfallgeschehens (mindestens Ortslage und amtliche höchste Verletzungsschwere pro Unfall) gegenüber dem Bundesgebiet vermieden werden. Dies ist auf Basis des bisherigen Unfallgeschehens im Erhebungsgebiet sowie auf Bundesebene darzustellen;
+es das Erhebungsgebiet bei gegebenem Stichprobenplan erlaubt, ca. 500 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden im öffentlichen Raum pro Kalenderjahr zu erheben und zu dokumentieren.
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FE 92.1009/2022/ - Erhebungen am Unfallort - überproprotional außerorts
Auszug aus der Leistungsbeschreibung zu Los 2 : FE 92.1009/2022/ Erhebungen am Unfallort - überproportional außerorts (Vollständige Leistungsbeschreibung siehe Vergabeunterlagen)
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Ziel des Projektes ist es, die oben beschriebenen vertieften Verkehrsunfalldaten stichprobenartig nach der festgelegten GIDAS-Methodik zu erheben, zu rekonstruieren und zu dokumentieren (nachfolgend „vertiefte Verkehrsunfalldaten“). Die Erhebung soll am 1. Juli 2023 starten und zum 31. Dezember 2025 enden.
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Gegenstand des Vertrages ist:
a) die Durchführung der Erhebung von Verkehrsunfällen gemäß nachfolgender Beschreibung für den vorgesehenen Erhebungszeitraum 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2025 sowie die Anfertigung der zugehörigen, elektronischen Dokumentationen bis spätestens 31. Dezember 2026 unter Berücksichtigung der relevanten datenschutzrechtlichen Grundsätze,
b) die Mitwirkung in den GIDAS-Expertengruppen und im GIDAS-Lenkungsausschuss, sowie
c) die regelmäßige Berichterstattung zum Projektfortschritt und zu den Projektergebnissen.
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Stichprobenverfahren
Gefordert ist eine regionale, stichprobenartige Datenerhebung von polizeilich erfassten Verkehrsunfällen mit Personenschaden im öffentlichen Raum in Deutschland. Voraussetzung für die Erfassung in GIDAS ist somit, dass es bei dem Unfall mindestens eine verletzte Person gab. Die Erhebung erfolgt nach einem statistischen Erhebungsverfahren, welches auch unter Berücksichtigung von geographischen, demographischen und raumordnungstechnischen
Gesichtspunkten eine möglichst unverzerrte Stichprobe aus der Grundgesamtheit aller polizeilich erhobenen Verkehrsunfälle mit Personenschaden in den jeweiligen Erhebungsgebieten ermöglicht und somit eine Hochrechnung auf das Bundesgebiet zulässt. Es ist anzumerken, dass eine spätere Gewichtung der gesammelten, regionalen Verkehrsunfalldaten Verzerrungen in Bezug auf die Erhebungsregion selbst (aufgrund der Stichprobe und des Meldesystems) nur in Teilen korrigieren bzw. abmildern kann. Basis für ein geeignetes Gewichtungsverfahren ist die Eingrenzung der Erhebungsregion entlang von Gemeindegrenzen.
Es wird daher gefordert, dass
+ sich das Erhebungsgebiet an Gemeindegrenzen orientiert,
+ sich das Erhebungsgebiet nicht überschneidet mit dem GIDAS-Erhebungsstandort Dresden;
+ der Zuschnitt des Erhebungsgebiets so gewählt wird, dass der prognostizierte Anteil der Außerortsunfälle ca. 10-20% über dem Wert des Bundesgebiets liegt und unabhängig von der Ortslage offensichtliche Verzerrungen in den wesentlichen Parametern des Unfallgeschehens (mindestens amtliche höchste Verletzungsschwere pro Unfall) gegenüber dem Bundesgebiet vermieden werden. Dies ist auf Basis des bisherigen Unfallgeschehens im Erhebungsgebiet sowie auf Bundesebene darzustellen.
+ es das Erhebungsgebiet bei gegebenem Stichprobenplan erlaubt, ca. 500 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden im öffentlichen Raum pro Kalenderjahr zu erheben und zu dokumentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine Anforderungen
Haftungskapital in Höhe von mindestens 10.000.000 € zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen durch
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe die für die Laufzeit des Projekts Gültigkeit besitzt, oder
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine solche vor Vertragsabschluss nachgewiesen wird (Police muss dann vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden) oder
- Bürgschaftserklärung in entsprechender Höhe.
Bieter, die dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegen, können die Haftung durch Eigenerklärung nachweisen.
+ Fachkunde auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik
=> Nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
+ Fachkunde auf dem Gebiet der Erhebung vekehrssicherheitsrelevanter Parameter
=> Nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
+ Fachkunde und Erfahrung bei der Umsetzung von Datenschutzkonzepten für personenbezogene Daten gemäß DSGVO
=> Nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
+ Der Auftragnehmer muss von Erhebungsbeginn an über eine ausreichende Anzahl an geschultem, qualifizierten Personal zur Erhebung vertiefter Verkehrsunfalldaten verfügen (mindestens: einen Projektleiter, zwei technische Erheber, zwei medizinische Erheber und eine Person zur Verwaltung der digitalen Datendokumentation).
=> Nachzuweisen durch Eigenerklärung unter Beschreibung der Maßnahmen und der geplanten Besetzung (siehe Eigenerklärung 1).
+ Der Auftragnehmer muss während der Auftragsausführung über gesondert qualifiziertes, erfahrenes Personal für die qualitativ hochwertige Durchführung des Projekts verfügen. Hierfür muss mindestens ein/-e Verkehrsunfallrekonstrukteur/-in und eine Person zur Kodierung medizinischer Informationen, insbesondere bzgl. der Kodierung von Einzelverletzungen gemäß der Abbreviated Injury Scale (AIS), beteiligt sein. Zusätzlich muss mindestens eine gesondert kommunikativ geschulte Person für den Erstkontakt mit den Beteiligten an der Unfallstelle zur Verfügung stehen.
=> Nachzuweisen durch Eigenerklärung unter Beschreibung der Maßnahmen und der geplanten Besetzung (siehe Eigenerklärung 2).
+ Der Auftragnehmer muss über die notwendige, technische Ausstattung, die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung benötigt wird, verfügen. (insbesondere zur Anfahrt zum Unfallort, Datenerhebung an der Unfallstelle, Datenveredelung, IT zur Datenverarbeitung)
=> Nachzuweisen durch Eigenerklärung und Beschreibung der technischen Ausstattung (Eigenerklärung 3)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Der Zuschlag wird nicht an Bieter erteilt, die vom Regelungsbereich des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Fristen des § 160 GWB.