Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 und eines Löschgruppenfahrzeuges LF20 Stadt Süßen Referenznummer der Bekanntmachung: 537/22-KS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Süßen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.suessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 und eines Löschgruppenfahrzeuges LF20 Stadt Süßen
Die Stadt Süßen beschafft als öffentlicher Auftraggeber mit dieser Ausschreibung ein Löschgruppenfahrzeug - LF10 sowie ein Löschgruppenfahrzeug - LF20 für die Freiwillige Feuerwehr. Die Ausschreibung erfolgt dabei in 4 Losen.
Mit dem öffentlichen Auftraggeber kommt je Fahrzeug
• Los 1 – Fahrgestell und Aufbau für Löschgruppenfahrzeug (LF10 und LF20)
• Los 2 – Feuerwehrtechnische Beladung (LF10 und LF20)
• Los 3 – Hydraulisches Rettungsgerät (LF20)
• Los 4 – Tragkraftspritze (LF10)
ein Vertrags- und Lieferverhältnis zu Stande.
Los 1 – Fahrgestell u. Aufbau für LF10 und LF20
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschafft wird in diesem Los das Fahrgestell und der Aufbauf für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 sowie ein Löschgruppenfahrzeug LF20.
Zusätzlich zum Hauptangebot können ergänzend an den im Leistungsverzeichnis als "Optional"gekennzeichneten Stellen optionale Leistungen angeboten werden. Diese werden nicht bei Wertung der Angebote berücksichtigt. Nach Prüfung und Wertung der Angebote entscheidet der Auftraggeber, welche Optionen des erfolgreichen Hauptangebots von ihm beauftragt werden und welche nicht. Optionale Angebote sind als solche in den Ausschreibungsunterlagen gekennzeichnet.
Los 2 – Feuerwehrtechnische Beladung(LF10 u. LF20)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschafft wird in diesem Los die feuerwehrtechnische Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 sowie ein Löschgruppenfahrzeug LF20.
Zusätzlich zum Hauptangebot können ergänzend an den im Leistungsverzeichnis als "Optional"gekennzeichneten Stellen optionale Leistungen angeboten werden. Diese werden nicht bei Wertung der Angebote berücksichtigt. Nach Prüfung und Wertung der Angebote entscheidet der Auftraggeber, welche Optionen des erfolgreichen Hauptangebots von ihm beauftragt werden und welche nicht. Optionale Angebote sind als solche in den Ausschreibungsunterlagen gekennzeichnet.
Los 3 – Hydraulisches Rettungsgerät (LF20)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschafft wird in diesem Los ein hydraulisches Rettungsgerät für ein Löschgruppenfahrzeug LF20.
Zusätzlich zum Hauptangebot können ergänzend an den im Leistungsverzeichnis als "Optional"gekennzeichneten Stellen optionale Leistungen angeboten werden. Diese werden nicht bei Wertung der Angebote berücksichtigt. Nach Prüfung und Wertung der Angebote entscheidet der Auftraggeber, welche Optionen des erfolgreichen Hauptangebots von ihm beauftragt werden und welche nicht. Optionale Angebote sind als solche in den Ausschreibungsunterlagen gekennzeichnet.
Los 4 – Tragkraftspritze (LF10)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschafft wird in diesem Los eine Tragkraftspritze für ein Löschgruppenfahrzeug LF10.
Zusätzlich zum Hauptangebot können ergänzend an den im Leistungsverzeichnis als "Optional"gekennzeichneten Stellen optionale Leistungen angeboten werden. Diese werden nicht bei Wertung der Angebote berücksichtigt. Nach Prüfung und Wertung der Angebote entscheidet der Auftraggeber, welche Optionen des erfolgreichen Hauptangebots von ihm beauftragt werden und welche nicht. Optionale Angebote sind als solche in den Ausschreibungsunterlagen gekennzeichnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
c) Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen.
d) Darüber hinaus hat der Bieter die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) abzugeben.
e) Angabe des vorgesehenen Projektleiters.
f) Eigenerklärung Bekämpfung Schwarzarbeit.
g) Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden und sonstige Schäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall im Falle der Zuschlagserteilung. Bei Bietergemeinschaften sind, sofern keine Berufshaftpflicht-versicherung der Bietergemeinschaft selbst besteht, die Versicherungssummen des Mitglieds der Bietergemeinschaft maßgeblich, der die geringsten Versicherungssummen je Einzelfall ausweist, wobei auch diese die vorbenannten Mindestdeckungssummen erreichen müssen!
h) Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr je Los betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
i) Eigenerklärung zum Firmenprofil.
j) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Es ist die jeweilige Qualifikation und Berufserfahrung der technischen Fachkräfte zu benennen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Bei einem Austausch der Mitarbeiter im Laufe des Projektes müssen auch die jeweils ersetzenden technischen Fachkräfte über vergleichbare Qualifikationen und Berufserfahrung im Vergleich zu dem ersetzten Mitarbeiter verfügen! Es müssen mindestens 5 Vollzeitäquivalente mit fachbezogenen Mitarbeiter/innen in vorbeschriebenem Sinne eingesetzt werden. (Erl: Das Vollzeitäquivalent gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Be-legung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben. Beispiel: Ein Vollzeitbeschäftigter 40 Stunden/Woche, 2 Teilzeitbeschäftigte mit je 20 Stunden/Woche = 40 + 20 + 20 / 40 = 2 Vollzeitäquivalente).
k) Darstellung der Referenzen mit Darstellung der in den letzten drei Jahren er-brachten, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen geforderten Angaben. Anstelle eines vergleichbaren Auftragsvolumens kann auch eine Referenz je mit einer Auszeichnung je Los vorgelegt werden. Die Referenzen dürfen sich nur auf Leistungen beziehen, die nach dem 01.01.2015 an die Nutzer übergeben und erbracht wurden. Es sind mindestens 3 Referenzen von mit der Anlage Leistungsverzeichnis vergleichbaren Leistungen je Los oder Referenzen mit Auszeichnung als Mindesteignungsnachweis zu benennen.
l) Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, falls die Beauftragung von Unter-auftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftrag-nehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftrag-nehmer vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftliche für die Vertragsdurchführung haften.
m) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der sämtlichen geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bietergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Zahlungen bis zur Schlussrechnung je Los 1 und 2 erfolgen nur gegen Stellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in Höhe der jeweils geleisteten Anzahlung bzw. Zwischenzahlung durch den Auftragnehmer jeweils in Höhe von 100 % der Anzahlung (Anzahlungsbürgschaft). Die Bürgschaft hat der Auftragnehmer bis zur vollständigen Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber (Gefahrenübergang) zu stellen. Die Bürgschaftsurkunde ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer spätestens einen Monat nach der Erteilung des Zuschlags auszuhändigen.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der Lieferfristen je Los für jeden Werktag der Verspätung 0,2 v. H. des Wertes desjenigen Teils, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Wert des nicht nutzbaren Teils der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme (netto) je Los begrenzt. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.