Administration und organisatorische Begleitung von Zuwendungsprojekten Referenznummer der Bekanntmachung: 354-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Administration und organisatorische Begleitung von Zuwendungsprojekten
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration von Zuwendungsprojekten zu beauftragen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme von verwaltungsmäßigen und ggf. begleitenden Aufgaben bei der Prüfung und Bewilligung von Zuwendungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der zu vergebende Auftrag umfasst sowohl die abschließende als auch nur eine teilweise Übertragung von Aufgaben an einen externen Projektadministrator bei der Bearbeitung von Zuwendungsvorgängen in allen Aufgabenbereichen der BAuA im Rahmen des FoGA-Programms. Bei der Administration der verschiedenen Förderformate des FoGA-Programms (Forschungsprojekte, wissenschaftliche Nachwuchsgruppen, Stiftungsprofessuren) sind insbesondere folgende Aufgaben zu erledigen:Übernahme von verwaltungstechnischen/administrativen Aufgaben bei der Vorbereitung, Bewilligung und Verwendungsnachweisprüfung von Zuwendungen; Unterstützung der BAuA in der fachlichen Begleitung und Begutachtung der Förderformate, die durch Zuwendungen gefördert werden unter Beachtung der maßgeblichen Rechtsvorschriften und der Förderrichtlinie und ihrer zentralen Ziele
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).