Projektsteuerung Friedrich-Ebert-Realschule Referenznummer der Bekanntmachung: 13 ZVS 2020-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Friedrich-Ebert-Realschule
Für die Friedrich-Ebert-Schule, Realschule der Stadt Hürth, auf dem Grundstück Krankenhausstraße 91 in Hürth-Hermülheim, Teilstück aus Gemarkung Hermülheim, Flur 4, Flurstück 1266, ist der Neubau eines Erweiterungsbaus mit Mensa (Mensaküche und Speiseraum), Versammlungsstätte (Aula, Forum) sowie ein damit zusammenhängender Umbau der angrenzenden Bauteile D und E beabsichtigt.
Für die Umsetzung dieses Projekts wird ein erfahrener Projektsteuerer gesucht, so dass das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umgesetzt werden kann und die Funktionsfähigkeit der Schule im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.
Eckdaten zum Projekt:
- Schulerweiterungsbau mit 3 Vollgeschossen + UG, Anbindung an 2 bestehende Gebäude, Raumprogramm mit Mensa/Aula, Mensaküche im EG, Unterrichtsräume in den Obergeschossen, ca. 3.500 m2 BGF
- Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1000 - 1200 m2 BGF
Friedrich-Ebert-Realschule Krankenhausstraße 91 50354 Hürth
Gegenstand des Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1 und 3 bis 5 in Anlehnung an § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" der AHO Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement", Stand März 2020.
Die zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen in den einzelnen Projektstufen werden sich in Anlehnung an § 2 AHO auf weitestgehend alle Grundleistungen der Handlungsbereiche A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung) , D (Termine, Kapazitäten und Logistik) sowie E (Verträge und Versicherungen) erstrecken sowie besondere Leistungen umfassen.
Die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen erfolgt stufenweise. Die 1. Stufe wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. Hinsichtlich der weiteren Stufen hat die Stadt Hürth als Auftraggeber ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Stufen.
1. Stufe: Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1 und 3 in Anlehnung an § 2 AHO
2. Stufe: Projektsteuerungsleistungen der Projektstufe 4 in Anlehnung an § 2 AHO
3. Stufe: Projektsteuerungsleistungen der Projektstufe 5 in Anlehnung an § 2 AHO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CPM GmbH Gesellschaft für Projektmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://cpm.gmbh/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern im Rahmen dieser Bekanntmachung der tatsächliche Gesamtwert des Auftrags/des Loses
mit einem Gesamtwert von 0,01 EUR netto angegeben wird, wird darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um den tatsächlichen Gesamtwert des Auftrages/des Loses handelt.
Die Bekanntmachung des tatsächlichen Gesamtwertes des Auftrages/des Loses erfolgt im Hinblick auf § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYY2S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.