Planungsleistungen für den Neubau des Wasserwerks Jülich Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau des Wasserwerks Jülich
Die Stadtwerke Jülich GmbH betreibt zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung eine aus 3 Tiefbrunnen bestehende Gewinnungsanlage sowie das Wasserwerk Jülich mit einer Aufbereitungskapazität von bis zu 500 m³/h.
Aufgrund des prognostizierten Wasserbedarfs soll die Gewinnungs- und Aufbereitungsleistung auf bis zu 800 m³/h (3 Mio. m³/a) erweitert werden.
Die bisher durchgeführten Untersuchungen zur Erweiterung der Aufbereitungsleistung haben gezeigt, dass eine anlagen- bzw. verfahrenstechnische Erweiterung des bestehenden Wasserwerks aufgrund des Alters der Aufbereitungsanlage und der zu erwartenden hohen Sanierungskosten nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Stadtwerke Jülich GmbH hat sich daher entschlossen, auf dem Wasserwerksgelände unmittelbar neben der vorhandenen Aufbereitungsanlage ein neues Wasserwerk zu errichten. Die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen für die Planung und Abwicklung sind Gegenstand dieser Anfrage.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen eines Generalplanerauftrages sind folgende Planungsleistungen zu vergeben:
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung) i. S. d. § 43 HOAI und Anlage 12.1, Leistungsphasen 1-9, für die Gewerke Bautechnik, Außenrohrleitungen und Außenanlagen.
b) Fachplanung Technische Ausrüstung i. S. d. § 55 HOAI und Anlage 15, Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppe 4, 7 und 8 für die Gewerke Anlagen-/Verfahrenstechnik und Elektrotechnik
c) Fachplanung Tragwerksplanung i. S. d. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6
Maßgebliches Auswahlkriterium bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber, welche die unter Ziff. III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen an die Referenzlage erfüllen, ist die mit dem Teilnahmeantrag anhand von Referenzangaben dargestellte Erfahrung mit möglichst vergleichbaren Planungsaufgaben. Es werden diejenigen max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zu in den letzten 10 Jahren erbrachten Planungsleistungen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Maßgebliche Kriterien der Vergleichbarkeit eines Referenzauftrags mit dem zu vergebenden Planungsauftrag sind dabei die Bauaufgabe (Planung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit den Verfahrensstufen Enteisenung/Entmanganung und Entsäuerung, auch unter Aufrechterhaltung des Betriebes) sowie die dabei erbrachten Leistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen, insbes. neben Planung und Baubegleitung auch Begleitung der Inbetriebnahme) für die Gewerke Bau-, Anlagen-/Verfahrenstechnik und E-Technik.
Die Beauftragung der Generalplanungsleistungen erfolgt in 3 Stufen: Die Stufe 1 umfasst Leistungen der Leistungsphasen 1-3,
Stufe 2 umfasst Leistungen der Leistungsphasen 4-7,
Stufe 3 Leistungen der Leitungsphase 8-9 (soweit zugehörend).
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, weitere erforderliche besondere und/oder zusätzliche Leistungen abzufragen und optional zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber / die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft hat/haben mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Angaben zum Bewerber bzw. zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. zu den eingebundenen Drittunternehmen.
2) Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (nicht älter als 12 Monate, Kopie ausreichend).
3) Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 SektVO
4) Erklärung zu den Umsätzen für vergleichbare Leistungen
5) Eigenerklärung zum Firmenprofil
6) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß den Vorgaben des TVgG-NRW
Der Bewerber/ alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft hat/haben mit dem Teilnahmeantrag zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
1) Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren
2) Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 3.000.000,00 EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, besteht.
3) Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder gleichwertig
4) Eigenerklärung Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
Der Bewerber / alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft hat/haben mit dem Teilnahmeantrag zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1) Angabe zur Anzahl der derzeit fest angestellten Mitarbeiter*innen, aufgeteilt nach Architekt*innen/Ingenieur*innen, staatlich geprüften Techniker*innen und sonstigen Mitarbeiter*innen, jeweils im Bereich der Planung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen.
2) Angaben zu in den letzten 10 Jahren erbrachten Planungsleistungen für Anlagen der Trinkwasseraufbereitung mit Projektbeschreibung (insbesondere Bauwerks-/Anlagentyp) und Angaben zu den:
- Baukosten KG300 und 400 nach DIN276 netto,
- den konkret erbrachten Leistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI)
- zu der Art der Leitungserbringung (Eigenleistung, ARGE, Nachunternehmer, usw.)
- zum Leistungszeitraum
- zum AG, möglichst mit Kontaktdaten.
3) Vorlage eines Zertifikates über systematischen und wirksamen Arbeitsschutz
4) Referenzenschreiben mindestens zweier öffentlichen Auftraggeber
5) Zertifizierungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe muss/müssen aktuell über mindestens 5 Ingenieur*innen und mindestens 5 staatlich geprüfte Techniker*innen (oder gleichwertige oder höherwertige Qualifikation) - jeweils im Bereich der Planung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen - verfügen.
Zu 2) Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe muss/müssen für den Zeitraum der letzten 10 Jahre mindestens fünf Referenzenprojekte nachweisen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Referenzen betreffen Planungsleistungen des Leistungsbildes Objekt- und Fachplanung nach HOAI, mindestens der Leistungsphasen 1-8
- Referenzen betreffen Planungsleistungen für Neubau/Umbau/Erweiterung/Modernisierung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage.
Mindestens eine dieser fünf Referenzen muss eine mehrstufige Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer stündlichen Aufbereitungsleistung > 500 m³/h betreffen.
Mindestens eine dieser fünf Referenzen muss den Umbau oder die Modernisierung einer Bestandstrinkwasseraufbereitungsanlage betreffen, bei der sowohl die Anlagentechnik, als auch die Elektro-/Automatisierungstechnik erneuert wurde.
Gewährleistungsbürgschaft
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Für die vorgesehenen Architekten und Ingenieure ist gemäß Bauverordnung eine Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBO-SH nachzuweisen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.