Web Ralaunch Phase 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/171
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Web Ralaunch Phase 4
Die Technische Universität Dortmund beabsichtigt im Rahmen der Fortführung des Web-Relaunch-Projekts ihrer zentralen und dezentralen Webauftritte externe Konzeptions- und (Re-)Design-Dienstleistungen, technische (Weiter-)Entwicklungsleistungen (TYPO3) und die Übernahme von Betrieb und Support zu beauftragen.
Technische Universität Dortmund 44227 Dortmund
Die Technische Universität Dortmund beabsichtigt im Rahmen der Fortführung des Web-Relaunch-Projekts ihrer zentralen und dezentralen Webauftritte externe Konzeptions- und (Re-)Design-Dienstleistungen, technische (Weiter-)Entwicklungsleistungen (TYPO3) und die Übernahme von Betrieb und Support zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe mehrwert intermediale kommunikation GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD5YDM4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.