Landkreis Lörrach - Vergabe von Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/186
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Lörrach - Vergabe von Postdienstleistungen
Der Landkreis Lörrach schreibt die Abholung, Beförderung, Frankierung und die Zustellung von Postsendungen (u.a. Postzustellungsaufträge - PZA) im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens in zwei Losen aus.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen mit PZA
Landkreis Lörrach Die Post ist bei Vertragsbeginn an folgenden Übernahmeorten durch den künftigen Auftragnehmer zu übernehmen:
(1) Landratsamt Lörrach, Hauptstelle, Palmstr. 3, 79539 Lörrach,
(2) Landratsamt Lörrach, Fachbereich Vermessung & Geoinformation, Untere Wallbrunnstr. 11, 79539 Lörrach,
(3) Landratsamt Lörrach, Fachbereich Ordnung, Sachgebiet Brand & Katastrophenschutz, Weiler Str. 6, 79540 Lörrach,
(4) Landratsamt Lörrach, Dienstleistungszentrum Rheinfelden, Zulassung/Soziale Dienste, Karl-Fürstenberg-Str. 17,
79618 Rheinfelden (Baden),
(5) Landratsamt Lörrach, Kfz-Zulassung Schopfheim, Hebelstr. 18, 79650 Schopfheim,
(6) Landratsamt Lörrach, SD IV Schopfheim, Hebelstraße 11, 79650 Schopfheim,
(7) Landratsamt Lörrach, SD II Weil am Rhein, Rhein Center Weil am Rhein, Hauptstraße 435, 79576 Weil am Rhein,
(8) Landratsamt Lörrach, Forstbezirk Kandern, Hauptstraße 39, 79400 Kandern,
(9) Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach, Chesterplaz 9, 79539 Lörrach.
Der Auftra...
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen mit PZA
Die unter II.1.7) und V.2.4) getätigten Angaben sind fiktiv und werden aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes und zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen des bezuschlagten Unternehmens, nicht veröffentlicht.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen ohne PZA
Landkreis Lörrach Die Post ist bei Vertragsbeginn an folgenden Übernahmeorten durch den künftigen Auftragnehmer zu übernehmen:
(1) Landratsamt Lörrach, Hauptstelle, Palmstr. 3, 79539 Lörrach,
(2) Landratsamt Lörrach, Fachbereich Vermessung & Geoinformation, Untere Wallbrunnstr. 11, 79539 Lörrach,
(3) Landratsamt Lörrach, Fachbereich Ordnung, Sachgebiet Brand & Katastrophenschutz, Weiler Str. 6, 79540 Lörrach,
(4) Landratsamt Lörrach, Dienstleistungszentrum Rheinfelden, Zulassung/Soziale Dienste, Karl-Fürstenberg-Str. 17,
79618 Rheinfelden (Baden),
(5) Landratsamt Lörrach, Kfz-Zulassung Schopfheim, Hebelstr. 18, 79650 Schopfheim,
(6) Landratsamt Lörrach, SD IV Schopfheim, Hebelstraße 11, 79650 Schopfheim,
(7) Landratsamt Lörrach, SD II Weil am Rhein, Rhein Center Weil am Rhein, Hauptstraße 435, 79576 Weil am Rhein,
(8) Landratsamt Lörrach, Forstbezirk Kandern, Hauptstraße 39, 79400 Kandern,
(9) Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach, Chesterplaz 9, 79539 Lörrach.
Der Auftra...
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen ohne PZA
Optionaler Leistungsgegenstand ist die Leerung des in der Stadt Lörrach gelegenen Postfachs der Vergabestelle bei der Deutschen Post AG und die Lieferung und Übergabe der aus dem Postfach entnommenen Post in der Hauptstelle des Landratsamts.
Die unter II.1.7) und V.2.4) getätigten Angaben sind fiktiv und werden aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes und zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen des bezuschlagten Unternehmens, nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6MNZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ge-genüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Infor-mation durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.