Lufttechnische Anlagen / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 431.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lufttechnische Anlagen / Neubau Kombibad Wesel
Der Bauherr, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten.
Lieferung und Montage von lufttechnischen Anlagen für ein Schwimmbad. Insgesamt werden 12 RLT-Anlagen mit einer Gesamtluftmenge von ca. 150.000 m³/h installiert. Darüber hinaus werden 4 Multisplitgerät zur Kühlung einzelner Räume eingesetzt.
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
- Lieferung und Montage von Lüftungszentralgeräten
- Lieferung und Montage von Lüftungsleitungen und -kanälen
- Lieferung und Montage von Dämmung für Außen- und Fortluftkanäle
- Lieferung und Montage Luftauslässe und Rohrventilatoren
- Lieferung und Montage von Lüftungshauben
- Lieferung und Montage von Brandschutzklappen, Volumenstromreglern, Schalldämpfern usw.
- Lieferung und Montage von Split-Kälteanlagen
- Wartungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lufttechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kranenburg
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626M0Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.