Rohbauarbeiten / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad" Referenznummer der Bekanntmachung: VE 331.01 / KK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gsw-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad"
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH, beabsichtigt, auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Hierzu wird im Vorfeld bauseits der Baugrubenaushub vorgenommen. Das hier zu errichtende Gebäude besteht im Keller aus WU-Beton (weiße Wanne). Das zu errichtende Gebäude ist teilunterkellert. Die Decken bestehen sowohl aus Stahlbeton (Ortbeton) als auch in Teilen (im Bereich der Badehallen) aus bauseits zu errichtenden Holzfertigelementen. Die Außenwände werden verblendet, hierzu gilt es auch vorzufertigende Stb.-Fertigteilstürze mit im Werk schon versehenen Riemchenbekleidungen zu montieren. Im Gebäude gibt es verschiedene Becken, die bauseits als Edelstahlbecken konstruiert eingesetzt werden. Weiter gibt es eine Freibadumkleide und Fundamenterstellungen für die neu zu errichtenden Edelstahlaußenbecken
Neubau Kombibad Kamen Am Schwimmbad 8 59174 Kamen
Ca. 3.200 cbm Arbeitsraumverfüllung; ca. 300 lfdm Grundleitungen als Polypropylen in versch. Dimensionen; ca. 640lfdm Grundleitungen aus HDPE in versch. Dimensionen; ca. 3.600qm Sohlplatten in verschiedenen Stärken von 16cm bis 60cm; ca. 2.700qm Stb.-Wände in verschiedenen Stärken, Höhen und teilweise in WU-Beton; ca. 4.450qm Stb.-decken in verschiedenen Stärken und Raumhöhen; ca. 2.900 qm KS-Mauerwerk in verschiedenen Dimensionen und Wandhöhen; ca. 1.720qm Verblendmauerwerk; Abbruch Beckenkopf ca. 140m mittels Nassschnitt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626M08
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.