Verwaltungsmöblierung Neubau Heidelberg Convention Center Referenznummer der Bekanntmachung: HDCC_611-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ggh-heidelberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltungsmöblierung Neubau Heidelberg Convention Center
Lieferung Verwaltungsmöblierung
Lieferung von losen Möbelierungen nach vorgegebenen Produkten gem. Gestaltungskkonzept für die Verwaltungsbereiche und Garderoben: Arbeitstische und Arbeitsstühle, Schränke, Regale, Stehleuchten, Unterstellconatiner.
Arbeitstische in 2 -3 unterschiedlichen Ausführungen ca. 45 Stück / Arbeitsplatzstühle ca. 27Stück / 27 Unterstellcontainer/ 27 Schiebetürenschränke / 29 Aufsatzregale / 18 Stehleuchten / 8 Regale / 25 Besprechungstische.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, wenn keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot folgendes abzugeben: Eigenerklärung gem. Formblatt Komm EU (L) EigE zur Eignung oder falls vorhanden, den Nachweis des Eintrags in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Komm EU (L) EigE vorzulegen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nachweis des Jahresumsatzes der vergangenen 3 Geschäftsjahre incl. der Angabe der Beschäftigten in diesem Jahr. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaften, Sozialversicherung, Finanzämter.
Bonitätsnachweis (z.B. Bankauskunft oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei). Nachweis Haftpflichtversicherung Deckungssumme Personenschäden 5,00 Mio. EUR und Deckungssumme Sachschäden 5,00 Mio. EUR. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Die aufgeführten Nachweise sind zur Prüfung der Eignung des Bieters zwingend beizubringen. Fehlende, nicht vollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Nachweise können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
- Referenzen von Projekten in den letzten zwei Jahren mit Unternehmen in vergleichbarer Größe und vergleichbaren Anforderungen.
- Bestätigung, dass eine entsprechende Lagerhaltung möglich ist, um die eventuell notwendige Zwischenlagerung zu gewährleisten.
- Angaben zur eigenen Logistik oder Logistikpartner inklusive Vorlage eines Logistik - und Montage - Konzeptes, hierbei kann eine fiktive Terminschiene angenommen werden mit der gem. Vertrag vorgesehenen Terminschiene.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf
§ 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.