Energieliefervertrag für Erdgas für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 für die Liegenschaften des Kreises Steinfurt und der Gemeinde Neuenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-65-211-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieliefervertrag für Erdgas für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 für die Liegenschaften des Kreises Steinfurt und der Gemeinde Neuenkirchen
Der Kreis Steinfurt und die kreisangehörige Gemeinde Neuenkirchen benötigen für ihre Liegenschaften für die Jahre 2023 und 2024 Erdgas.
Ausgeschrieben wird ein sog. dynamisches Beschaffungsmodell im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages. Die Marktlokationen werden jeweils bei Kreis Steinfurt und der Gemeinde Neuenkirchen zentral bewirtschaftet. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt jeweils an den Kreis Steinfurt oder an die Gemeinde Neuenkirchen.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Diverse Liegenschaften des Kreises Steinfurt sowie der Gemeinde Neuenkirchen
Der Kreis Steinfurt und die kreisangehörige Gemeinde Neuenkirchen benötigen für ihre Liegenschaften für die Jahre 2023 und 2024 Erdgas.
Ausgeschrieben wird ein sog. dynamisches Beschaffungsmodell im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages. Die Marktlokationen werden jeweils bei Kreis Steinfurt und der Gemeinde Neuenkirchen zentral bewirtschaftet. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt jeweils an den Kreis Steinfurt oder an die Gemeinde Neuenkirchen.
Nebenangebote sind zugelassen:
Ein Nebenangebot gem. "Spezifikation Nebenangebot" ist zulässig. Nur wenn keine wertbaren Hauptangebote eingehen, wird das Nebenangebot beauftragt. Das Nebenangebot wird als ein reines Spotmarktmodell im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages spezifiziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Herbst 2024
Der Kreis Steinfurt und die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigen, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen gemeinsam zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Gemeinde Neuenkirchen
Hauptstraße 16
48485 Neuenkirchen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY291GU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.