Abrollbehälter (AB) Gefahrgut - Fertigung eines Abrollbehälters mit entsprechender Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 558 2022 Mi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrollbehälter (AB) Gefahrgut - Fertigung eines Abrollbehälters mit entsprechender Beladung
Fertigung und Lieferung eines Abrollbehälters ""Gefahrgut"" nach DIN 14505:2015-01
Feuerwehrfahrzeuge - Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern - Ergänzende Anforderungen zu DIN EN 1846-3 einschließlich Einbau entsprechender Lagermöglichkeiten für Material der ABC-Gefahrenabwehr.
Abrollbehälter - Ausbau und Rollcontainer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Ausbau eines Abrollbehälters für den Einsatz der ABC-Gefahrenabwehr
Beladung für den Abrollbehälter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der feuerwehrtechnischer Beladung für den genannten Abrollbehälter
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.