Beschaffung Rüstwagen 2024 - Fahrgestell und Aufbau Referenznummer der Bekanntmachung: 559 2022 PW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Rüstwagen 2024 - Fahrgestell und Aufbau
Der Auftragnehmer liefert für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Porta Westfalica einen Rüstwagen gemäß Leistungsverzeichnis.
Der Auftrag umfasst das Fahrgestell und die Aufbau.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer liefert für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Porta Westfalica einen Rüstwagen gemäß Leistungsverzeichnis.
Der Auftrag umfasst das Fahrgestell und die Aufbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass der Bieter in der Handwerksrolle der Handwerkskammer oder in einem vergleichbaren Register der Mitgliedstaaten eingetragen ist.
Dem Angebot ist der Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagementsystems des Bieters nach DIN EN ISO 9001 beizufügen
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Der Bewerber muss mindestens 5 verschiedene kommunale Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland benennen, für die er bereits dem ausgeschriebenen Typ vergleichbare RW innerhalb der letzten vier Kalenderjahre gefertigt und geliefert hat, mit dem Angebot abgeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.