Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen in und am Dortmunder U (U-Turm) Referenznummer der Bekanntmachung: L513/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen in und am Dortmunder U (U-Turm)
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über Sicherheits-dienstleistungen in und am Dortmunder U (U-Turm) gemäß Leistungsbeschreibung.
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund
Das Dortmunder U ist ein öffentlicher Ort des Austauschens über Kunst, Medien und der Kultur der Gegenwart. Im Haus vertreten sind das Museum Ostwall, der Hartware Medienkunstverein, die Kulturelle Bildung, die Dortmunder Hochschulen und das Innogy-Forum mit einem Kunstkino. Eine Sonderausstellungsfläche und gastronomische Angebote runden das Angebot ab. Die Vielfalt der Angebote des Hauses, die Positionierung als digitales Labor und seine Offenheit für diverse Ziel- und Nutzer*innengruppen sind Merkmal der Einrichtung. Das Dortmunder U ist ein Ort der Geistes- und Sinnesentfaltung, trägt zur kulturellen Bildung der Gesellschaft bei und wirkt als Aushängeschild der Stadt Dortmund. Es finden regelmäßig unterschiedlichste Ausstellungen von Kunstgegenständen mit Einzelwerten bis 30 Mio. EUR, wie auch diverse (Groß-)Veranstaltungen, zum Beispiel die jährliche ExtraSchicht oder Museumsnacht, statt. Außerdem bildet das Dortmunder U einen Hotspot in der Dortmunder Nachtkultur und wird gern als Treffpunkt unterschiedlichster Gruppen genutzt.
Daraus resultiert der Bedarf, einen externen Sicherheits- und Wachdienst zusätzlich zum eigenen städtischen Servicepersonal zu engagieren. Dabei wird in die Bereiche des Pforten- und Kontrolldienstes, des Ausstellungsservices, der Bestreifung des Außengeländes und U-Turms sowie der Begleitung des Nachtlebens differenziert.
Außerdem besteht der Bedarf an Begleiter*innen des nächtlichen Geschehens ums U herum.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 24 Monaten sowie einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt voraussichtlich am 01.03.2023 und endet spätestens nach Ablauf von maximal 48 Mona-ten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Be-rufsausübung
-Vollständige Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
-Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der be-sonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
-Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nichtälter als 6 Monate)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
-Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
-Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens nach der aktuellen DIN 77200.
- Benennung von Unterauftragnehmer*innen und Vorlage entsprechender
Verpflichtungserklärungen.
Sollte das Unternehmen nicht nach DIN 77200 zertifiziert sein, sind zwingend folgende Nach-weise zusätzlich einzureichen:
-Nachweis über den Aufbau der Unternehmensführung, der erkennen
lassen muss, dass er auf die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen gerichtet ist; den Unter-lagen ist ein entsprechendes Organigramm mit dazugehörigen Stellenbeschreibungen beizufü-gen.
-Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung; hiervon müssen ab-gedeckt sein:
- Personenschäden (für die einzelne Person) i.H.v. 2.500.000,00 EUR
- Sachschäden inklusive Beschädigung und Vernichtung bewachter Sachen i.H.v. 2.500.000,00 EUR
- Verlust von Schlüsseln und Transpondern i.H.v. 250.000,00 EUR
- Vermögensschäden insb. Gem. Bundesdatenschutzgesetzes i.H.v. 250.000,00 EUR
- Verlust bewachter Sachen i.H.v. 250.000,00 EUR
- Umwelthaftpflichtschäden i.H.v. 2.500.000,00EUR
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Des Weiteren werden von den Bietern Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (zwingende Ausschlussgründe aufgrund von Straftaten und fakultative Gründe) verlangt.
Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft weiterhin erforderlich:
Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt, alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften und die Angebotsangaben erfüllen und akzeptieren.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TV gG-NRW). Entsprechend erforderliche Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabe- und Beschaffungszentrum, Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
November 2026
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDE1Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße inner-halb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]