Erschließung BG Halmesäcker: Archäologische Untersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-16
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Rappenau
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74906
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung BG Halmesäcker: Archäologische Untersuchung
Archäologische Untersuchung (Rettungsgrabung)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grabungsdokumentation
Berichtspflicht
Probeentnahmen für naturwissenschaftliche Datierungen u. Untersuchungen
3D-Aufnahme von Befunden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wissenschaftler/in (Master oder Magister) mit Erfahrung von Ausgrabungen vor- u. frühgeschichtlicher Siedlungen
Arbeiten müssen gem. Richtlinien für Grabungsfirmen und Investoren zur Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Prospektionen in Baden Württemberg durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung findet elektronisch statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.