Betrieb einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in 59379 Selm - Unterbringung und Betreuung der Bewohner, Verwaltung der Einrichtung sowie Wahrnehmung der Verkehrssicherheitspflicht Referenznummer der Bekanntmachung: 72-2022-S
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in 59379 Selm - Unterbringung und Betreuung der Bewohner, Verwaltung der Einrichtung sowie Wahrnehmung der Verkehrssicherheitspflicht
Ausgeschrieben wird der Betrieb einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in 59379 Selm.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Industriestraße 16 59379 Selm
Ausgeschrieben wird der Betrieb einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in 59379 Selm.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen des Inhabers des Unternehmens, nicht älter als 3 Monate
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
7.500.000 EUR bei Personen- und Sachschäden, 500.000 EUR bei Vermögensschäden (dreifach maximiert für den Betriebs-Haftpflichtteil).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers, gewünscht ist eine Kurzbeschreibung der entsprechenden Projekte
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
sh. Vergabeunterlagen.
- Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 06.12.2022, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDE1X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.