KA Hassum und KA Kessel: Überleitung der Abwässer zur KA Goch - Planungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niersverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
KA Hassum und KA Kessel: Überleitung der Abwässer zur KA Goch - Planungsleistungen
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der Planungsleistungen zu den in Abschnitt II.2 angegebenen Leistungsbildern für die ebenfalls in Abschnitt II.2 näher beschriebene Überleitung der Abwässer zur KA Goch und den dazugehörigen Neu- und Umbaumaßnahmen auf den Kläranlagen Hassum, Kessel und Goch.
Objektplanung Ingenieurbauwerke inkl. örtl. Bauüberwachung
Die Ortslagen Hassum und Kessel der Stadt werden sowohl im Trenn- als auch im Mischsystem entwässert. Die anfallenden Abwässer werden gegenwärtig in den Kläranlagen Hassum und Kessel gereinigt. Die Kläranlagen sind beide bau-, maschinen- und elektrotechnisch erneuerungsbedürftig, weshalb diese aufgegeben werden sollen und das Abwasser zur Weiterbehandlung zur Kläranlage Goch übergeleitet werden soll. Die Planungen hierzu wurden für die Bautechnik in den Leistungsphasen 1 bis 4 durch den Niersverband erbracht. Der Bau der Überleitungen von Hassum nach Kessel und von Kessel nach Goch wird in einer gemeinsamen Leitungsbaumaßnahme mit den Stadtwerken Goch bereits seit 2018 und bis voraussichtlich 2026 erfolgen. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neu- und Umbau der Kläranlagen Hassum und Kessel zu Betriebsstellen und den Endanschluss der Anlagen an die Überleitung in Hassum, Kessel und auf der Kläranlage Goch sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5 bis 8 gem. HOAI einschließlich der örtlichen Bauüberwachung.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);
2) Methodik des Terminmanagements (Gewicht 25%);
3) Methodik des Kostenmanagements (Gewicht 25%);
4) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 30%);
5) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe der Gebäude gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik
Die Ortslagen Hassum und Kessel der Stadt werden sowohl im Trenn- als auch im Mischsystem entwässert. Die anfallenden Abwässer werden gegenwärtig in den Kläranlagen Hassum und Kessel gereinigt. Die Kläranlagen sind beide bau-, maschinen- und elektrotechnisch erneuerungsbedürftig, weshalb diese aufgegeben werden sollen und das Abwasser zur Weiterbehandlung zur Kläranlage Goch übergeleitet werden soll. Die Planungen hierzu wurden für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 1 und 2 (teilweise) durch den Niersverband erbracht. Der Bau der Überleitungen von Hassum nach Kessel und von Kessel nach Goch wird in einer gemeinsamen Leitungsbaumaßnahme mit den Stadtwerken Goch bereits seit 2018 und bis voraussichtlich 2026 erfolgen. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neu- und Umbau der Kläranlagen Hassum und Kessel zu Betriebsstellen und den Endanschluss der Anlagen an die Überleitung in Hassum, Kessel und auf der Kläranlage Goch sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 2 (teilweise) bis 3 und 5 bis 9 gem. HOAI.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);
2) Methodik des Terminmanagements (Gewicht 25%);
3) Methodik des Kostenmanagements (Gewicht 25%);
4) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 30%);
5) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe des Gebäudes gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 und die Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Fachplanung EMSR- und Elektrotechnik
Die Ortslagen Hassum und Kessel der Stadt werden sowohl im Trenn- als auch im Mischsystem entwässert. Die anfallenden Abwässer werden gegenwärtig in den Kläranlagen Hassum und Kessel gereinigt. Die Kläranlagen sind beide bau-, maschinen- und elektrotechnisch erneuerungsbedürftig, weshalb diese aufgegeben werden sollen und das Abwasser zur Weiterbehandlung zur Kläranlage Goch übergeleitet werden soll. Die Planungen hierzu wurden für die Verfahrens- und Prozesstechnik in der Leistungsphase 1 durch den Niersverband erbracht. Der Bau der Überleitungen von Hassum nach Kessel und von Kessel nach Goch wird in einer gemeinsamen Leitungsbaumaßnahme mit den Stadtwerken Goch bereits seit 2018 und bis voraussichtlich 2026 erfolgen. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neu- und Umbau der Kläranlagen Hassum und Kessel zu Betriebsstellen und den Endanschluss der Anlagen an die Überleitung in Hassum, Kessel und auf der Kläranlage Goch sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die EMSR- und Elektrotechnik in den Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 9 gem. HOAI.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%);
2) Methodik des Terminmanagements (Gewicht 25%);
3) Methodik des Kostenmanagements (Gewicht 25%);
4) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 30%);
5) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“, die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Übergabe des Gebäudes gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 und die Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in, siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit dem für das jeweilige Los einschlägigen Hochschulabschluss im Bereich Ingenieurwesen (alle Lose), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
2. Darstellung der Methodik des Terminmanagements anhand anonymisierter Unterlagen zur Terminkontrolle (Soll-Ist-Vergleich) und Terminsteuerung (Steuerungsmaßnahmen).
3. Darstellung der Methodik des Kostenmanagements anhand anonymisierter Unterlagen zur Kostenkontrolle (z.B. Soll-Ist-Vergleich) und Kostensteuerung (Steuerungsmaßnahmen).
4. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) über vergleichbare Planungsleistungen zu den im jeweiligen Los zu vergebenden Planungsleistungen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular und für die unter 2. und 3. aufgeführten Eignungskriterien anonymisierten Unterlagen. Das Bewerbungsformular, dass auch nähere Erläuterungen dazu enthält, unter welchen Voraussetzungen Planungsleistungen als vergleichbar angesehen werden, kann unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
Bewerber müssen für jedes Los mindestens eine Referenz des Büros über vergleichbare Planungsleistungen und mindestens jeweils 1 Beispiel zur Methodik der Terminkontrolle, Methodik der Terminsteuerung, Methodik der Kostenkontrolle und Methodik der Kostensteuerung vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Außerdem darf die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit einschlägigem Hochschulabschluss gemäß Ziffer 2 (umgerechnet in Vollzeitstellen) nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in (alle Lose zu tragen. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).