Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen z. Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes Waldstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 278/22-AZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldstetten
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73550
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen z. Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes Waldstetten
Planungs-, Ingenieur- und weitere Leistungen zur Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes für die Gemeinde Waldstetten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Waldstetten beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „Graue Flecken“ zu beseitigen und dazu für unterversorgte Gebiete das Glasfasernetz (FTTB) auszubauen. Für den Bereich der Beratungs- und Planungsleistungen liegt bereits eine Bewilligung vor. Ebenso liegt der Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe der Bundesförderung Breitband vor. Der Kofinanzierungsantrag beim Land Baden-Württemberg ist gestellt.
Die Gemeinde Waldstetten, vertreten durch Bürgermeister Michael Rembold, liegt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Im Zuge des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Richtlinie: „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) sollen für die Gemeinde Zuschüsse beantragt werden.
Waldstetten ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm).
Als Netzbetreiber steht die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen bereits fest.
Für den Ausbau der „Grauen Flecken“ im Gemeindegebiet wurde von der Fa. GeoData GmbH eine Grobstrukturplanung erstellt. Zusätzlich existiert eine Strukturplanung der Fa. TKI aus dem Jahre 2016, die jedoch noch nicht das aktuelle Material- und Faserkonzept des Bundes enthält. Die in den vergangenen Jahren sowohl von der Gemeinde (innerörtlicher Ausbau) als auch vom Ostalbkreis (Backbone) errichtete Breitbandinfrastruktur muss bei der Planung des Ausbaus der „Grauen Flecken“ berücksichtigt werden. Des Weiteren wurde eine Grobkostenschätzung erstellt (siehe Anlagen). Dabei wurden folgende überschlägigen Mengenangaben ermittelt:
Tiefbau: Befestigte Oberflächen ca. 16.100 lfm.
Tiefbau: Unbefestigte Oberflächen ca. 0 lfm
Kabelzug (zusätzlich) ca. 3.700 lfm.
MFG18 1 St.
Hausanschlüsse ca. 720 St.
Bereits fertiggestellte Trassen (Bestandsinfrastruktur):
Im Zuge des Backbonebaus und des innerörtlichen Ausbaus sowie bei verschiedenen Mitverlegungen wurden bereits Trassen hergestellt und teilweise in Betrieb genommen. Die bestehenden Trassen und bestehenden kommunalen Aktivstandorte (PoP, MFG) sind zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren. Die Daten werden als shape-Datei von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Der Baubeginn hat spätestens 18 Monate nach Abschluss der Ergebnisfeststellung des Markterkundungsverfahrens zu erfolgen (bis 17.08.2023).
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden sodann maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen nur 5 oder weniger Bewerbungen ein, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die den Mindestbedingungen entsprechen (siehe Ziffer 10. der Aufforderung zur Bewerbung), werden nur diese zum weiteren Verfahren zugelassen. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl gemäß nachfolgender Wertungs-matrix zur Eignungswertung erreichen. Die Auswertung erfolgt losweise. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe je Los wie folgt:
Referenzen max. 75 Punkte
Personalbestand max. 25 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl-Ing. (Uni/ FH) oder M.sc/.M.Eng oder B.Sc./B.Eng. Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtung. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG.
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019/2020/2021. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Referenzen in den letzten 3 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer passiver Breitbandinfrastrukturen zum Gegenstand haben. Zudem muss mindestens 1 der 3 zu benennenden Referenzen über die Planungs- und Ingenieurleistungen hinaus zudem die Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen zu der Förderrichtlinie des Bundes und/oder des Landes Baden-Württemberg zum Gegenstand haben. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.