Altstadtmanagement in Königswinter-Altstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köngiswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altstadtmanagement in Königswinter-Altstadt
Koordination und Umsetzung der Aufgabe „Altstadtmanagement“ im Zuge der Gesamtmaßnahme „Königswinter-Altstadt“.
Die Ausschreibung umfasst die Leistungen eines Altstadtmanagements für das Stadtumbaugebiet „Königswinter-Altstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung (Programmlinie „Lebendige Zentren“). Zum Aufgabenspektrum gehören insbesondere Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerk- und Beratungsarbeit vor Ort mit den verschiedenen entwicklungsrelevanten Akteuren.
Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort:
Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.
Stadt Königswinter
Königswinter ist seit zwei Jahrhunderten eine international bekannte Destination im Rheintourismus. Die Altstadt von Königswinter mit der Rheinpromenade, das Siebengebirge als eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands und Kulturlandschaft von herausragendem Wert, Schloss Drachenburg und der Drachenfels sind Orte von großer Anziehungs- und mit hoher Identifikationskraft im Rhein-Sieg-Kreis und der Region.
Die Altstadt von Königswinter mit ihrer teilweise historischen Bausubstanz ist darüber hinaus Wohn-, Gastronomie- und Einzelhandelsstandort mit vielfältigen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Königswinter war und ist aber auch ein Ort mit strukturellen Problemen und Handlungserfordernissen. Zur Behebung dieser strukturellen Mängel und städtebaulichen Missstände wurde 2004 für die Altstadt das Sanierungsgebiet „Königswinter-Altstadt“ und für den Bereich Drachenfels im Jahr 2006 das Sanierungsgebiet „Königswinter-Drachenfels“ förmlich festgelegt. Mit Unterstützung von Bundes- und Landesmitteln konnten bis einschließlich 2016 neben zahlreichen privaten Investitionen einige für die Stadtgestaltung/-entwicklung bedeutende öffentliche Maßnahmen umgesetzt werden. Durch Städtebaufördermittel von Bund und Land im Rahmen der Regionale-2010 konnten weitere wichtige Impulsprojekte (u.a. Umgestaltung Drachenfelsplateau, Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, Rathausplatz) für die Altstadt realisiert werden.
Nach Abschluss der Regionale-2010-Projekte und nach über 10 Jahren Altstadtsanierung bestand im Jahre 2016 das Erfordernis, die bisherigen Sanierungszielsetzungen und -maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu definieren. Dies ist im Rahmen des InHK „Königswinter-Altstadt“ geschehen, das im Dezember 2016 vom Rat der Stadt Königswinter beschlossen worden ist. Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen des Stadtentwicklungsprozesses in einigen Aspekten geändert haben, wurde das InHK im Jahre 2020 aktualisiert und das Maßnahmenprogramm an den heutigen Entwicklungsstand angepasst. Das aktualisierte InHK wurde im August 2020 vom Stadtrat beschlossen.
Bei dem durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Stadterneuerungsprogrammes geförderten Projekt „Altstadtmanagement“ handelt es sich um eine fünfjährige Maßnahme. Der Fördermittelgeber hat Städtebaufördermittel für die Maßnahme bewilligt. Damit steht ein Budget für die Maßnahme Altstadtmanagement in Höhe von 407.000 € (einschl. Mehrwertsteuer, exkl. Kosten für die Mediationsverfahren für Problemimmobilien) bis 2025 zur Verfügung. Die Beauftragung erfolgt zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren und wird auf eine Brutto-Gesamtkostensumme in Höhe von 233.000,00 € (inkl. MwSt und Nebenkosten) gedeckelt. Es wird eine Weiterbeauftrag um jeweils bis zu einem Jahr (als Option) angestrebt; aufgrund der vom Fördergeber bewilligten Laufzeit endet die Maßnahme jedoch spätestens am 31.12.2025. Aus dem o. g. Gesamtbudget sind die Personalkosten und Sachkosten einschließlich Raummiete und Arbeitsplatz zu finanzieren. Auch die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit anfallenden Sachkosten (u. a. Sachkosten bei der Erstellung von Informationsmaterialien und der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen) sind hieraus zu finanzieren.
Die Durchführung von Mediationsverfahren für Problemimmobilien ist eine separate Maßnahme, die mit Gesamtkosten von 20.000 € (einschl. Mehrwertsteuer) kalkuliert ist und an ein weiteres externes Büro vergeben werden soll.
Für Königswinter als Mittelzentrum ist eine funktionierende und attraktive Altstadt von großer Bedeutung. Die Bürger*innen sollen sich mit ihrer Altstadt identifizieren und die Angebote annehmen und nutzen.
2. Aufgabenbeschreibung Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.
Die Aufgaben des Altstadtmanagements sind breit gefächert und bewusst sehr umfassend ausgelegt, um Kompetenzen zu bündeln und die Zahl der Schnittstellen gering zu halten. Nur auf diese Weise ist eine möglichst effiziente Projektorganisation und -koordination möglich. Unnötige Reibungsverluste können so vermieden und die Ressourcen bestmöglich auf die Umsetzung der Maßnahmen konzentriert werden.
Die Begleitung und Umsetzung des Stadterneuerungsprozesses bringt einen hohen Koordinierungsaufwand mit sich. Die Bürger*innen und lokalen Akteur*innen sollen eng eingebunden werden. Von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz und für die Umsetzung der in dem InHK benannten Maßnahmen und Projekte ist das gemeinschaftliche, öffentliche und bürgerschaftliche Engagement. Nur wenn es gelingt, frühzeitig zahlreiche Fürsprecher*innen und Unterstützer*innen für das Handlungskonzept und einzelne Maßnahmen zu gewinnen, können zeitnah sichtbare Erfolge erzielt werden. Überdies bedarf es eines Monitoringsystems, um die Auswirkungen der Projekte und des Prozesses evaluieren zu können. Im Falle von geänderten Rahmenbedingungen sollen die Zielsetzungen angepasst und das integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Diese Aufgabenbereiche werden im neu einzurichtenden Altstadtmanagement gebündelt.
Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort.
Aufgabenschwerpunkte:
In Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit, der politischen Beschlussfassungen und der Qualität der Leistungserbringung wird eine Weiterbeauftragung angestrebt. Daher kann der Vertrag als Option um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Vertragslaufzeit endet aufgrund der bewilligten Laufzeit spätestens zum 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
b) Angaben/Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB.
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung.
2. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 3. für den Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Formular 234 ausfüllen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung zur Eignung ausfüllen. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
4. Eigenerklärung des Bieters "Sanktionen gegen Russland" - Formular und Erläuterungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Umsatz des Unternehmens, Die Anzahl der im Unternehmen festangestellten Beschäftigen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt jeweils bei mindestens 3 Personen. Es ist die jeweilige Mitarbeiter*innenzahl pro Jahr anzugeben, Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden und mindestens 1.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftrags-falle abgeschlossen wird. Die Versicherungssummen müssen mindestens doppelt maximiert sein.
Gesamtumsatz (brutto) der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils bei 100.000 € brutto pro Jahr liegen Umsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ausschließlich für Aufgaben im Bereich Innenstadtmanagement muss jeweils bei mindestens 50.000 € brutto pro Jahr liegen
Anzahl Arbeitskräfte , Kompetenzen des Projektteams 3 Referenzen über Leistungen des Innenstadtmanagements im Zusammenhang mit Städtebauförderung, die über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre
mindestens drei Mitarbeiter*innen mit erfolgreich abgeschlossenem (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtungen Stadtplanung/Raumplanung, Architektur, Immobilienwirtschaft, Geographie oder vergleichbare Fachrichtungen
siehe III.1.3.
Kostenobergrenze Optional angebotene Leistungen sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter bzw. deren Bevollmächtigte und die Öffentlichkeit sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]