Altstadtmanagement in Königswinter-Altstadt

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köngiswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E71656762
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E71656762
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Altstadtmanagement in Königswinter-Altstadt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Koordination und Umsetzung der Aufgabe „Altstadtmanagement“ im Zuge der Gesamtmaßnahme „Königswinter-Altstadt“.

Die Ausschreibung umfasst die Leistungen eines Altstadtmanagements für das Stadtumbaugebiet „Königswinter-Altstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung (Programmlinie „Lebendige Zentren“). Zum Aufgabenspektrum gehören insbesondere Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerk- und Beratungsarbeit vor Ort mit den verschiedenen entwicklungsrelevanten Akteuren.

Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort:

Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75100000 Dienstleistungen der Verwaltung
79411000 Allgemeine Managementberatung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Königswinter

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Königswinter ist seit zwei Jahrhunderten eine international bekannte Destination im Rheintourismus. Die Altstadt von Königswinter mit der Rheinpromenade, das Siebengebirge als eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands und Kulturlandschaft von herausragendem Wert, Schloss Drachenburg und der Drachenfels sind Orte von großer Anziehungs- und mit hoher Identifikationskraft im Rhein-Sieg-Kreis und der Region.

Die Altstadt von Königswinter mit ihrer teilweise historischen Bausubstanz ist darüber hinaus Wohn-, Gastronomie- und Einzelhandelsstandort mit vielfältigen Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Königswinter war und ist aber auch ein Ort mit strukturellen Problemen und Handlungserfordernissen. Zur Behebung dieser strukturellen Mängel und städtebaulichen Missstände wurde 2004 für die Altstadt das Sanierungsgebiet „Königswinter-Altstadt“ und für den Bereich Drachenfels im Jahr 2006 das Sanierungsgebiet „Königswinter-Drachenfels“ förmlich festgelegt. Mit Unterstützung von Bundes- und Landesmitteln konnten bis einschließlich 2016 neben zahlreichen privaten Investitionen einige für die Stadtgestaltung/-entwicklung bedeutende öffentliche Maßnahmen umgesetzt werden. Durch Städtebaufördermittel von Bund und Land im Rahmen der Regionale-2010 konnten weitere wichtige Impulsprojekte (u.a. Umgestaltung Drachenfelsplateau, Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, Rathausplatz) für die Altstadt realisiert werden.

Nach Abschluss der Regionale-2010-Projekte und nach über 10 Jahren Altstadtsanierung bestand im Jahre 2016 das Erfordernis, die bisherigen Sanierungszielsetzungen und -maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu definieren. Dies ist im Rahmen des InHK „Königswinter-Altstadt“ geschehen, das im Dezember 2016 vom Rat der Stadt Königswinter beschlossen worden ist. Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen des Stadtentwicklungsprozesses in einigen Aspekten geändert haben, wurde das InHK im Jahre 2020 aktualisiert und das Maßnahmenprogramm an den heutigen Entwicklungsstand angepasst. Das aktualisierte InHK wurde im August 2020 vom Stadtrat beschlossen.

Bei dem durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Stadterneuerungsprogrammes geförderten Projekt „Altstadtmanagement“ handelt es sich um eine fünfjährige Maßnahme. Der Fördermittelgeber hat Städtebaufördermittel für die Maßnahme bewilligt. Damit steht ein Budget für die Maßnahme Altstadtmanagement in Höhe von 407.000 € (einschl. Mehrwertsteuer, exkl. Kosten für die Mediationsverfahren für Problemimmobilien) bis 2025 zur Verfügung. Die Beauftragung erfolgt zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren und wird auf eine Brutto-Gesamtkostensumme in Höhe von 233.000,00 € (inkl. MwSt und Nebenkosten) gedeckelt. Es wird eine Weiterbeauftrag um jeweils bis zu einem Jahr (als Option) angestrebt; aufgrund der vom Fördergeber bewilligten Laufzeit endet die Maßnahme jedoch spätestens am 31.12.2025. Aus dem o. g. Gesamtbudget sind die Personalkosten und Sachkosten einschließlich Raummiete und Arbeitsplatz zu finanzieren. Auch die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit anfallenden Sachkosten (u. a. Sachkosten bei der Erstellung von Informationsmaterialien und der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen) sind hieraus zu finanzieren.

Die Durchführung von Mediationsverfahren für Problemimmobilien ist eine separate Maßnahme, die mit Gesamtkosten von 20.000 € (einschl. Mehrwertsteuer) kalkuliert ist und an ein weiteres externes Büro vergeben werden soll.

Für Königswinter als Mittelzentrum ist eine funktionierende und attraktive Altstadt von großer Bedeutung. Die Bürger*innen sollen sich mit ihrer Altstadt identifizieren und die Angebote annehmen und nutzen.

2. Aufgabenbeschreibung Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.

Die Aufgaben des Altstadtmanagements sind breit gefächert und bewusst sehr umfassend ausgelegt, um Kompetenzen zu bündeln und die Zahl der Schnittstellen gering zu halten. Nur auf diese Weise ist eine möglichst effiziente Projektorganisation und -koordination möglich. Unnötige Reibungsverluste können so vermieden und die Ressourcen bestmöglich auf die Umsetzung der Maßnahmen konzentriert werden.

Die Begleitung und Umsetzung des Stadterneuerungsprozesses bringt einen hohen Koordinierungsaufwand mit sich. Die Bürger*innen und lokalen Akteur*innen sollen eng eingebunden werden. Von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz und für die Umsetzung der in dem InHK benannten Maßnahmen und Projekte ist das gemeinschaftliche, öffentliche und bürgerschaftliche Engagement. Nur wenn es gelingt, frühzeitig zahlreiche Fürsprecher*innen und Unterstützer*innen für das Handlungskonzept und einzelne Maßnahmen zu gewinnen, können zeitnah sichtbare Erfolge erzielt werden. Überdies bedarf es eines Monitoringsystems, um die Auswirkungen der Projekte und des Prozesses evaluieren zu können. Im Falle von geänderten Rahmenbedingungen sollen die Zielsetzungen angepasst und das integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Diese Aufgabenbereiche werden im neu einzurichtenden Altstadtmanagement gebündelt.

Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort.

Aufgabenschwerpunkte:

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 20%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

In Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit, der politischen Beschlussfassungen und der Qualität der Leistungserbringung wird eine Weiterbeauftragung angestrebt. Daher kann der Vertrag als Option um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Vertragslaufzeit endet aufgrund der bewilligten Laufzeit spätestens zum 31.12.2025

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:

a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.

b) Angaben/Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.

c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB.

d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung.

2. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 3. für den Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Formular 234 ausfüllen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung zur Eignung ausfüllen. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.

4. Eigenerklärung des Bieters "Sanktionen gegen Russland" - Formular und Erläuterungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Umsatz des Unternehmens, Die Anzahl der im Unternehmen festangestellten Beschäftigen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt jeweils bei mindestens 3 Personen. Es ist die jeweilige Mitarbeiter*innenzahl pro Jahr anzugeben, Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden und mindestens 1.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftrags-falle abgeschlossen wird. Die Versicherungssummen müssen mindestens doppelt maximiert sein.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Gesamtumsatz (brutto) der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils bei 100.000 € brutto pro Jahr liegen Umsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ausschließlich für Aufgaben im Bereich Innenstadtmanagement muss jeweils bei mindestens 50.000 € brutto pro Jahr liegen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Anzahl Arbeitskräfte , Kompetenzen des Projektteams 3 Referenzen über Leistungen des Innenstadtmanagements im Zusammenhang mit Städtebauförderung, die über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

mindestens drei Mitarbeiter*innen mit erfolgreich abgeschlossenem (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtungen Stadtplanung/Raumplanung, Architektur, Immobilienwirtschaft, Geographie oder vergleichbare Fachrichtungen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe III.1.3.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Kostenobergrenze Optional angebotene Leistungen sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter bzw. deren Bevollmächtigte und die Öffentlichkeit sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2022

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