Bundesstadt Bonn, Projektsteuerungsleistungen für das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Innenstadt Bonn-Bad Godesberg (ISEK) Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2022-6811
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Projektsteuerungsleistungen für das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Innenstadt Bonn-Bad Godesberg (ISEK)
Die Vergabestelle plant momentan alle Grundleistungen der Projektsteuerung von der Planung bis zur Umsetzung (teilweise optional) zu vergeben. Insbesondere benötigt die Vergabestelle Unterstützung bei der Strukturierung, Organisation und Umsetzung der Gesamtmaßnahme in steuerbaren Projekteinheiten. Zentral ist dabei zunächst das Antragsmanagement zur Städtebauförderung bis September 2023 bzw. o.g. subsidiärem Förderprogramm.
Im Fokus der Projektsteuerung soll demnach anfangs die Begleitung des Fördermanagements und der Planung stehen. Die Vergabestelle weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die große Bedeutung eines funktionierenden Fördermittelmanagements für das Gelingen des gesamten Projektes hin. Zeitlich nach dieser Anfangsphase kann es dann aufgrund des Fördermittelhintergrundes zu einer längeren zeitlichen Zäsur kommen. Auch hier werden die Einzelheiten im Verhandlungsverfahren besprochen und bekannt gegeben.
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum bis voraussichtlich zum Jahr 2027 erstrecken, mit einem Leistungsbeginn ist ca. im März/April 2023 zu rechnen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Bundesstadt Bonn - Amt für Umwelt und Stadtgrün Berliner Platz 2 53111 Bonn
Es werden folgende Projektstufen nach AHO (Heft 9 2020) mit allen Grundleistungen vergeben, es erfolgt eine stufenweise Vergabe (Auftragsstufen):
II. Planung
III. Ausführungsvorbereitung
IV. Ausführung (optional)
V. Projektabschluss (optional)
Dabei werden voraussichtlich jeweils folgende Handlungsbereiche nach AHO vergeben, es erfolgt ggf. eine stufenweise Vergabe:
A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
B Qualitäten und Quantitäten
C Kosten und Finanzierung
D Termine, Kapazitäten und Logistik
E Verträge und Versicherungen
Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Sodann werden fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Referenzprojekte nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht als fehlend oder fehlerhaft gegen andere Referenzprojekte ausgetauscht werden dürfen, wenn und soweit sie nicht die Mindestbedingungen der Ausschreibung zur Vergleichbarkeit erfüllen, vgl. hierzu auch nachfolgende Ziffer 3.2.2. Die Bewerber sollten daher auf die Auswahl der Referenzen ein besonderes Augenmerk legen.
Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Teilnahme- und Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien:
Ein Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 125 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen.
HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 a) geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 25 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber":
1. Brutto-Auftragswert der KG 100 - 700 für die Bauleistungen im Projekt
Kleiner als EUR 6,8 Mio. = Ausschlusskriterium
größer/gleich EUR 6,8 Mio. = 0 Punkte
größer/gleich EUR 7,3 Mio. = 1 Punkt
größer/gleich EUR 7,8 Mio. = 2 Punkte
größer/gleich EUR 8,3 Mio. = 3 Punkte
größer/gleich EUR 8,8 Mio. = 4 Punkte
größer/gleich EUR 9,3 Mio. = 5 Punkte
2. Erbrachte Leistungen in mindestens 3 Projektstufen gem. AHO (PS)
Unter 3 Handlungsbereichen pro PS = Ausschlusskriterium
3 Handlungsbereiche = 0 Punkte
4 Handlungsbereiche = 3 Punkte
5 Handlungsbereiche = 5 Punkte
3. Umsetzungszeitraum (Übergabe an Bauherrn)
vor 2012 = Ausschlusskriterium
2012 - 2014 = 1 Punkt
2015 - 2018 = 2 Punkte
2019 - 2022 = 3 Punkte
4. Art der Nutzung
Kein Freiraum- oder Städtebauprojekt = Ausschluss
Projekt im Bereich Freianlagen = 3 Punkte
Projekt im Bereich Freianlagen + Städtebau = 5 Punkte
5. Referenzschreiben des Auftraggebers (Nachweis)
nein = 0 Punkte
ja = 2 Punkte (Nachweis erforderlich, Schreiben beifügen)
6. Referenz umfasst die Steuerung des Fördermittelmanagements (Vorbereitung der Beantragung der Fördermittel, Überwachung der gesamten Fördermaßnahme, etc.)
nein = 0 Punkte
ja = 5 Punkte
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden.
Weiter unter: VI.3) Zusätzliche Angaben
Es ist eine stufenweise Vergabe in drei Auftragsstufen vorgesehen, welche konkret von der Gewährung entsprechender Fördermittel abhängt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht, auch wenn diese zum Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung gemacht werden. Zunächst sollen die Projektstufen II und III (Auftragsstufe 1) mit den Handlungsbereichen A-E ausgelöst werden. Die weiteren optionalen Auftragsstufen 2 und 3 sind momentan wie folgt vorgesehen (eine genaue Festlegung erfolgt im Verhandlungsverfahren):
- Auftragsstufe 2: Projektstufe IV (Ausführung) - Handlungsbereiche A-E
- Auftragsstufe 3: Projektstufe V (Projektabschluss) - Handlungsbereiche A-E
In Bezug auf den Handlungsbereich Verträge und Versicherungen ist anzumerken, dass städtische Mitarbeiter grundsätzlich bei allen Handlungen im Dienst versichert sind. Die als notwendig angesehenen Versicherungen der Bauunternehmen und anderen Beteiligten ist entsprechend zu steuern, ggf. auch Bauherrenversicherungen für den AG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben:
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
- kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular).
- Eigenerklärung zur Eignung (Formular).
- Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der:
o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
o alle Mitglieder aufgeführt sind,
o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfach-bewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):
a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 EUR in dem entsprechenden Fachbereich "Projektsteuerung" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung)
c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):
a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Projektsteuerungsleistungen im Rahmen eines Freiraum- oder Städtebauprojektes (Formular Referenzen)
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn als Projektsteuerer
o Mindestens 3 von 5 Projektstufen gem. AHO mit jeweils mindestens 3 von 5 Handlungsgruppen gem. AHO (Inhalte der Leistung)
UND
o Mindestens brutto 6.800.000,00 EUR anrechenbare Kosten KG 100 - 700 (Größenordnung des Projekts)
UND
o das Projekt zwischen 2012 und 2022 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).
b. Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung von Bauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung von Bauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber":
1. Berufserfahrung der Projektleitung
über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
3. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeitende = Projektleitung plus Stellvertretung plus fest angestellte Mitarbeitende, die dem Team fest zugeordnet mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung)
Mind. 5 Projektmitarbeitende = 5 Punkte
Mind. 4 Projektmitarbeitende = 3 Punkte
Mind. 3 Projektmitarbeitende = 1 Punkt
Genau 2 Projektmitarbeitende = 0 Punkte
unter 2 Projektmitarbeitende = Ausschluss
4. Anzahl der gewerteten Referenzen (max. 5), in denen die Projektleitung oder deren Stellvertretung als Projektleitung oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein)
5 Referenzen = 5 Punkte
4 Referenzen = 4 Punkte
3 Referenzen = 3 Punkte
2 Referenzen = 2 Punkte
1 Referenz = 1 Punkt
Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 155 Punkte erreicht werden.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
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Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber:
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYWGUCBGYN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de