00920603 - Schickhardt-Schulen Modernisierung Fachklassenbau, Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_Schick_Arch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
00920603 - Schickhardt-Schulen Modernisierung Fachklassenbau, Architektenleistungen
Die Landeshauptstadt Stuttgart plant die umfassende Modernisierung des Fachklassenbaus Schickhardt-Schulen inkl. Verbindungssteg.
Der Schickhardt-Fachklassenbau (Baugenehmigung 1962) ist ein unterkellertes, dreigeschossiges in Massivbauweise errichtetes Gebäude.
Das EG beherbergt Physik- und Chemieräume, sowie die bildende Kunst. Im 1.OG befinden sich Biologiefachklassen. Im 2.OG befindet sich eine Aula (Versammlungsstätte), sowie Musikräume.
Es sollen die Fachräume unter Beibehaltung der Anzahl und Nutzung im Rahmen der Modernisierung optimiert werden.
Stuttgart
— Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 1-9,
— Bestandsaufnahme
— Erstellen von digitalen Plangrundlagen auf Grundlage von Bestandsplänen (pdfs)
— Durchführung und Dokumentation gem. NBBW,
— Brandschutzkonzept,
— Besondere Leistung der Objektbetreuung (LPH 9) – Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
1) Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
a) Anzahl Beschäftigte:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte:
- bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 5 Punkte,
- mehr als 2 und bis zu 4 Vollzeitbeschäftige: 15 Punkte,
- mehr als 4 Vollzeitbeschäftige: 30 Punkte.
b) Anteil der Architekten und Ingeieure an der Anzahl der Gesamtbeschäftigten:
Das jährliche Mittel des prozentualen Anteils der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) beschäftigten Architekten und Ingenieure (Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO):
- Anteil <70 %: 5 Punkte,
- Anteil >=70 %: 20 Punkte.
2) Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
2.1) Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Gebäudeplanung Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III:
a) Gebäudetyp:
- Umbau / Modernisierung sonstiges Gebäude: 25 Punkte,
- Umbau / Modernisierung Bildungs- oder Verwaltungsbau: 75 Punkte.
b) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
- kleiner 1,0 Mio. €: 10 Punkte,
- ab 1,0 Mio. € und kleiner bis 3,0 Mio. €: 25 Punkte,
- ab 3,0 Mio. €: 50 Punkte.
c) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 4 Punkte,
- Leistungsphase 3: 8 Punkte,
- Leistungsphase 4: 2 Punkte,
- Leistungsphase 5: 13 Punkte,
- Leistungsphase 6: 5 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 16 Punkte.
d) Jahr der Inbetriebnahme:
- bis 31.12.2016 bzw. noch nicht in Betrieb: 5 Punkte,
- ab 01.01.2017: 25 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Gebäudeplanung Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III (Es darf sich auch um das Referenzobjekt 1 handeln):
a) Energieeffizienz:
- Modernisierungsmaßnahme: 25 Punkte,
- Modernisierungsmaßnahme mit energetischer Fassadensanierung: 50 Punkte,
- Modernisierungsmaßnahme mit energetischer Fassadensanierung und Fassadenbegrünung: 75 Punkte.
b) - d): siehe 2.1.) b) - d).
2.3) Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung (Es darf sich auch um das Referenzobjekt 1 oder 2 handeln):
a) Wettbewerbserfolg / Auszeichnung:
- Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahren ohne Gestaltungsteil: 15 Punkte,
- Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahren mit Gestaltungsteil (z.B. VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil, Mehrfachbeauftragung): 45 Punkte,
- Wettbewerbserfolg bei einem regelgerechten Wettbewerb (Preis/Anerkennung): 60 Punkte,
- Auszeichnung eines realisierten Projekts ( Auszeichung der Architektenkammer, Verband Deutscher Architekten, Bund deutscher Architekten oder vergleichbareswie zum Beispiel Hugo-Häring-Preis: 60 Punkte.
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Erreichbare Maximalpunktzahl: 550 Punkte
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden mit einem Gestaltungsgutachten für die Fassade beauftragt. Das Gestaltungsgutachten wird mit [Betrag gelöscht] EUR netto entschädigt.
Gefordert werden voraussichtlich (Konkretisierungen vorbehalten):
- Pläne aller Ansichten M 1:200
- Exemplarischer Fassadenschnitt M 1:20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— § 44 VgV i. V. m § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO (Ausschlusskriterium).
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 2,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 3 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
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Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben. (Ausschlusskriterium)
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Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
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Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. .
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen.
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Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen.
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Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).