Durchführung von zweiten Leichenschauen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0065

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68YWQBDB7T7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68YWQBDB7T7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von zweiten Leichenschauen

Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0065
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85111800 Pathologiedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der zweiten Leichenschau bei Feuerbestattungen gemäß § 15 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) des Gesundheitsamtes der Stadt Essen. Das Gesundheitsamt ist als untere Gesundheitsbehörde gemäß § 15 Abs. 1 BestG NRW dazu verpflichtet vor jeder Feuerbestattung eine zweite Leichenschau durchzuführen. Mit der Durchführung einer zweiten Leichenschau soll bestätigt werden, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht. Die zweite Leichenschau findet im Krematorium kurz vor der Einäscherung statt. Diese Aufgabe kann durch das Gesundheitsamt auch an Dritte übertragen werden.

Die zu erbringende Leistung kann dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
85121100 Dienstleistungen von praktischen Ärzten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

45127 Essen Die Leichenschauen sind im Krematorium des Hellweg Friedhof in Essen durchzuführen:

Hellweg Friedhof

Hellweg 95

42279 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1. Art der ärztlichen Leistungen

Im Rahmen der ärztlichen Leistungen (Durchführung von Leichenschauen) sind folgende Leistungen zu erbringen:

- Feststellung des Todes

- Entkleidung, falls erforderlich

- Registrierung allgemeiner Merkmale (Ernährungszustand, Statur, auffällige Hautverfärbungen)

- Inspektion von Vorder- und Rückseite des Körpers einschließlich der Körperöffnungen

- Feststellung der Todesart (natürlich, unklar, nichtnatürlich)

- Ggfls. sind Befunde von Ärzt*innen oder Angehörigen einzuholen

- Ausstellen der Bescheinigung gemäß Anlage 1 des BestG NRW.

- Abgeben der Meldung nach § 9 Absatz 5 BestG NRW, falls notwendig

1.2. Dauer der Einsätze

In der Regel dauert die reine Leichenschau 20-30 Minuten. Der administrative Aufwand wird auf 30 Minuten pro Leichenschau geschätzt. D.h. für die reine Leichenschau inkl. administrative Tätigkeiten beträgt der Aufwand bis zu 60 Minuten.

1.3. Umfang

Aufgrund der Erfahrung aus den Vorjahren kann von einem Umfang von ca. 3.800 bis 3.900 Leichenschauen pro Jahr ausgegangen werden. Bei einem Zeitumfang von ca. 60 Minuten pro Leichenschau beträgt der Umfang ca. 3.800 bis 3.900 Stunden pro Jahr.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der kalkulierte Umfang auf Grundlage der Zahlen der Vorjahre ermittelt wurde und es daher zu Abweichung kommen kann.

1.4. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird ab dem 01.01.2023 für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren geschlossen (01.01.2023 bis 31.12.2026).

1.5. Leistungsort

Die Leichenschauen sind im Krematorium des Hellweg Friedhof in Essen durchzuführen:

Hellweg Friedhof

Hellweg 95

42279 Essen

1.6. Preiskalkulation der Leistung und Abrechnung

Der*die Auftragnehmer*in schließt einen Vertrag über die Durchführung der zweiten Leichenschauen gemäß den Bedingungen und Ausführungsmodalitäten des Leistungsverzeichnis.

Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der vorgeschriebenen Gebühr in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 10.14.7, und darf diese nicht überschreiten.

Das Entgelt beträgt derzeit 30,- Euro.

Eine Gebührenanpassung kann nur mit Beteiligung und Einverständnis der Stadt Essen erfolgen. Eine Anpassung kann nur unter Berücksichtigung der Tarifstelle 10.14.7 (AVerwGebO NRW) erfolgen.

1.7. Abrechnung

Die Abrechnung des Entgeltes erfolgt pauschal je durchgeführter Leichenschau zwischen dem*der Auftragnehmer*in und dem*der Auftraggeber*in - hier in der Regel die Bestatter*innen. Das Entgelt steht dem*der Auftragsnehmer*in in voller Höhe zu (30,- EUR brutto). Anfallende Nebenkosten werden von der Auftraggeberin (Stadt Essen) nicht bezahlt.

1.8. Pflichten Auftragnehmers*in

Die Bieter*innen haben mit Abgabe Ihres Angebots schriftlich durch die Einreichung der "Eigenerklärung Leistungserbringung/Eignung (Mindestanforderungen)" (Anlage 02) zu versichern, dass

- die Durchführung der Leichenschauen - auch in eventuellen Vertretungsfällen - nur durch Ärzt*innen erfolgt

- die Durchführung durch Dritte nicht erfolgt, ausgenommen hiervon sind eventuelle Vertretungen

- die Durchführung nicht ausschließlich durch Ärzt*innen im Praktikum erfolgt

- die Durchführung der Leichenschauen auch in Urlaubs- und Krankenzeiten erfolgt, falls dies erforderlich ist

- alle gesetzlichen Vorgaben, betreffend der zweiten Leichenschau, eingehalten werden

- Die Durchführung der zweiten Leichenschauen gemäß den Bedingungen und Ausführungsmodalitäten des Leistungsverzeichnis sowie den hierfür geltenden Gesetzten durchgeführt werden

- die Stadt Essen (Gesundheitsamt Essen) quartalsweise über die Anzahl der in diesem Quartal durchgeführten zweiten Leichenschauen unterrichtet wird

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzureichende Unterlagen:

- Nachweis der Approbation als Arzt*Ärztin (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Einreichen der Approbationsbescheinigung der mit dem Auftrag betrauten Ärzt*innen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 15 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzureichende Unterlagen:

- Eigenerklärung Leistungserbringung/Eignung (Mindestanforderungen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Eigenerklärung NRW Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (falls zutreffend) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): siehe hierzu Punkt 5.4. im Leistungsverzeichnis

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/12/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/12/2022
Ortszeit: 14:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YWQBDB7T7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2022

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