Masterplan Wasserversorgung BW, Ingenieurleistungen Erhebung, Charge2 Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2022-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Masterplan Wasserversorgung BW, Ingenieurleistungen Erhebung, Charge2
Landkreisweise und kommunenscharfe Bestandserhebung der Wasserversorgungsstrukturen. Wassermengenbilanzierungen. Bewertung der Versorgungssicherheit. Handlungsempfehlungen zur Trinkwasserversorgung. GIS-Datenmanagement.
Los 7 - Landkreise Schwäbisch Hall und Hohenlohekreis
Vor dem Hintergrund des "Dürresommers 2018" und des sich immer deutlicher abzeichnenden Klimawandels hat das Land Baden-Württemberg das Projekt "Masterplan Wasserversorgung", initiiert. Im Rahmen des Masterplans ist durch die Auftragnehmer die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen abzuschätzen, dem
wachsenden Trinkwasserbedarf gegenüber zu stellen und die Struktur der Wasserversorgung zu erheben. Die Erhebungen und Untersuchungen haben von den Auftragnehmern landkreisweise und kommunenscharf zu erfolgen.
Die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen ist abzuschätzen und der prognostizierten Entwicklung des Wasserbedarfs gegenüberzustellen. Dafür ist das aktuelle Grundwasserdargebot darzustellen und mithilfe von Langzeitbeobachtungen, Stresstests und Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 zu erstellen. Anhand von Prognosen des statistischen Landesamtes BW ist von den Auftragnehmern die Bevölkerungsentwicklung und der zukünftige Trinkwasserbedarf abzuschätzen, insb. auch hinsichtlich des Tagesspitzenbedarfs während Hitzeperioden. Aus den Bilanzen sind zukünftige Mehrbedarfe abzuleiten.
Außerdem ist die Versorgungssicherheit zu bewerten. Darüber hinaus sind Daten zur Ausfallsicherheit und zur Rohwasserqualität zu erfassen. Aus den erhobenen Daten und Bewertungen sind Maßnahmen abzuleiten und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Die Erhebung der erforderlichen Strukturdaten (Entnahmebrunnen, Wasserversorgungsbauwerke und -leitungen, Versorgungsgebiete) mit den zugehörigen Informationen hat digital mittels GIS-Anwendung zu erfolgen. Die Ergebnisse der Erhebungen und Untersuchungen sind von den Auftragnehmern sowohl in Form von Berichten pro Landkreis und Kurzberichten pro Kommune als auch als landesweiter Geodatensatz (GIS) und darauf aufbauendem digitalem Kartenlayer (GIS) den zuständigen Behörden und Kommunen zur Verfügung zu stellen.
Die Daten und Ergebnisse der Erhebungen sind zum Ende der Leistungserbringung in eine Projektdatenbank bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gemäß vordefinierten Vorgaben einzustellen. Das Projekt ist auf insgesamt 5 Jahre für die landesweite Erhebung in den 44 Land- bzw. Stadtkreisen angelegt.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erhebung für die sogenannte "Charge 2". Diese besteht aus 9 Landkreisen, die wiederum zu 6 Losen zusammengefasst sind. Der Erhebungsbeginn der
2. Charge ist im Mai 2023 vorgesehen. Für die Erhebung und Bewertung ist eine Bearbeitungszeit von 13 Monaten pro Los veranschlagt.
Angaben und Erklärungen im Bewerbungsformular/Teilnahmeantrag (Ziffer VI.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Los 8 - Neckar-Odenwald-Kreis
Gleichlautend wie Los 1
Gleichlautend wie Los 1
Los 9 - Landkreise Freudenstadt und Rottweil
Gleichlautend wie Los 1
Gleichlautend wie Los 1
Los 10 - Landkreise Zollernalbkreis und Sigmaringen
Gleichlautend wie Los 1
Gleichlautend wie Los 1
Los 11 - Landkreis Emmendingen
Gleichlautend wie Los 1
Gleichlautend wie Los 1
Los 12 - Ortenaukreis
Gleichlautend wie Los 1
Gleichlautend wie Los 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium),
- Eigenerklärung gem. § 75, Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs vorliegt (Ausschlusskriterium).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 250 Tsd. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 650 Tsd. EUR netto (Wichtung 10 %).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
(2) Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR, Sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. (Ausschlusskriterium)
Die Deckungssummen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen.
Siehe unter III.1.2
(1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 5 %).
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Nur Beschäftigte und Führungskräfte im Bereich der ausgeschriebenen Leistung: Mindestpunktzahl ab 5 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 9 Beschäftigten (Wichtung 10 %),
(3) Softwareausstattung: Eigenerklärung, dass für die Bearbeitung die Software ArcMap, Version 10.6 (oder höher), ArcGIS Pro Lizenzstufe Standard (oder höher) oder QGIS Version 3.22 (oder höher) zur Verfügung stehen wird (Wichtung 5 %).
(4) Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Wichtung 70 %):
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 6 Referenzen (2 Referenzen pro Leistungsbereich) erreicht werden:
- 2 Referenzen für Objektplanung Wasserversorgung gemäß §43 HOAI,
- 2 Referenzen für Strukturgutachten öffentliche Wasserversorgung,
- 2 Referenzen für GIS-Projekte.
Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
a) 2 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Wasserversorgung gemäß HOAI §43 (Wichtung 20 %, je Referenz 10 %):
Mindestanforderungen (Wichtung 50 %):
- Objektplanungsleistungen für Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung gem. § 43 HOAI, HOAI LPH 2 bis 4 vollständig erbracht,
- Mindesthonorarzone III oder höher,
- Projektfertigstellung (LPH 4) innerhalb der letzten 8 Jahre (ab 01.01.2014) erbracht,
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
- anrechenbaren Kosten gem. HOAI für die Objektplanung Bauwerke und Anlagen Wasserversorgung: Mindestpunktzahl ab 0,30 Mio. EUR, Höchstpunktzahl ab 1,50 Mio. EUR, (Wichtung 20 %),
- Leistungsphasen LPH 5 bis 8 erbracht (Wichtung 10 %),
- Projektfertigstellung. Mindestpunktzahl ab Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre (ab 01.01.2016), Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung innerhalb der letzten 2 Jahre (ab 01.01.2020), (Wichtung 20 %),
b.) 2 Referenzen aus dem Bereich Strukturgutachten öffentliche Wasserversorgung (Wichtung 30 %, je Referenz 15 %):
Mindestanforderungen (Wichtung 50 %):
- Strukturgutachten bzw. Versorgungskonzept. Inhalte vergleichbar den Empfehlung für den Aufbau eines Strukturgutachtens im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung des Landes Baden-Württemberg,
- Anzahl der im Strukturgutachten berücksichtigten baulichen Anlagen (Hochbehälter, Druckerhöhungsanlage, Leitung, Brunnen, Aufbereitung, etc.): mindestens 4,
- Projektfertigstellung (Strukturgutachten) in den letzten 8 Jahren (ab 01.01.2014),
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
- Anzahl baulicher Anlagen. Mindestpunktzahl ab 4 Stück, Höchstpunktzahl ab 12 Stück. (Wichtung 25 %),
- Projektfertigstellung. Mindestpunktzahl ab Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre (ab 01.01.2016), Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung innerhalb der letzten 2 Jahre (ab 01.01.2020). (Wichtung 25 %).
c.) 2 Referenzen aus dem Bereich GIS-Projekt (Wichtung 20 %, je Referenz 10 %):
Mindestanforderungen (Wichtung 50 %):
- GIS-Projekt: Projekt mit signifikantem GIS-Anteil. Erfassung, Bearbeitung und Darstellung von Geodaten unter Anwendung einer GIS-Software,
- Projektfertigstellung innerhalb der letzten 7 Jahre (ab 01.01.2015),
- Projektgegenstand: Technische Infrastruktur,
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers,
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
- Erfassung, Prüfung und Abgabe von Geodaten nach Modellvorgaben. (Wichtung 10 %),
- Einsatz von ARC-GIS oder von QGIS. (Wichtung 10 %),
- Einsatz von Spatial ETL-Tools. (Wichtung 10 %),
- Projektfertigstellung. Mindestpunktzahl ab Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre (ab 01.01.20216), Höchstpunktzahl für Projekt noch laufend und in Bearbeitung. (Wichtung 20 %).
Siehe unter III.1.3
1) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden,
2) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB (Boorberg Verlag),
3) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erst-Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV (Ausschlusskriterium),
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022; (RUS-Sanktionen)
4. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit),
5) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
- Die Vorlage des Teilnahmeatrags/Bewerbungsformular steht auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen diesen Teilnahmeantrag/ Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3) der Bekanntmachung),
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung).
- Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung wird der registrierte Bewerber über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
6) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 - Teil 1 - Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich
zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Teilnahmeantrags) abzugeben, in der auch der Vertreter der
Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 - Teil 1 - Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung
(Anlage 1 des Teilnahmeantrags) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Sollte ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen, so wird eine Mithaftung des Eignungsverleiher verlangt (auf § 47 Absatz 3 VgV wird verwiesen). Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
7) Beauftragung und Realisierung:
- Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind
(§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/