Rahmenvereinbarung über Dienstleistung. Beratung, Qualitätsprüfung zur Vorbereitung eines Rechenzentrums (RZ)-Umzugs im Rahmen eines Proof of Concepts Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Dienstleistung. Beratung, Qualitätsprüfung zur Vorbereitung eines Rechenzentrums (RZ)-Umzugs im Rahmen eines Proof of Concepts
Rahmenvereinbarung über Dienstleistung. Beratung, Qualitätsprüfung zur Vorbereitung eines Rechenzentrums (RZ)-Umzugs im Rahmen eines Proof of Concepts
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW Roßstraße 131 40476 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für 4 Jahre über bis zu 6 Personen für die Dienstleistung Beratung, Qualitätsprüfung zur Vorbereitung eines Rechenzentrums (RZ)-Umzugs im Rahmen eines Proof of Concepts
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.computacenter.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6YY4U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen