Zählerablesung Referenznummer der Bekanntmachung: 1539689
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.do-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zählerablesung
Ablesung von Strom Gas, Wasser und Wärmezählern im Netzgebiet, sowie dazugehörige Ermittlungen.
Ablesung von Strom Gas, Wasser und Wärmezählern im Netzgebiet, sowie dazugehörige Ermittlungen.
4.1.1 Tarifkundenablesung
Die Ablesevorbereitung für die Tarifkunden erfolgt im gesamten Netzgebiet des AG ganzjährig rollierend, wobei jeder Ablesetermin einer Ablesedekade zugeteilt wurde.
Ein Monat enthält drei Ablesedekaden. Eine Dekade ist 10 Tage lang und umfasst in der Spitzenablesung ca. 20 - 30 Tsd. Ablesungen. Die Ablesemenge kann je nach Dekade abweichen und erfordert daher eine hohe Flexibilität des AN.
Die Ablesung ist jeweils bis zum Ende der Dekade abzuschließen. Diese Frist kann in Abstimmung mit dem AG in Einzelfällen um maximal 5 Werktage überschritten werden.
4.1.2 Sammelkundenablesung
Die Ablesevorbereitung für die Sammelkunden erfolgt im gesamten, lokalen Netzgebiet des AG.
Die Ablesemenge beträgt ca.16.000 - 20.000 Stk./Jahr und muss im November/Dezember eines Jahres gemäß Stichtagsvorgabe (festgelegter Zeitraum) abgelesen werden. Diese Aufgabe muss parallel zur Turnusablesung vorgenommen werden weshalb eine hohe Flexibilität des AN gefordert wird.
Diese Ablesung ist jeweils zum Stichtag abzuschließen. Diese Frist kann in Abstimmung mit dem AG in Einzelfällen um maximal 3 Werktage überschritten werden.
4.1.3 Schlussablesung
Die Ablesevorbereitung für die Schlussablesung erfolgt dreimalig monatlich im gesamten Versorgungsgebiet des AG.
Die Ablesemenge beträgt ca. 20.000 Stk./Jahr wobei jedes Paket in seiner Auftragsgröße stark variiert. Die Ablesung muss gem. Stichtagsvorgabe und parallel zur Turnusablesung vorgenommen werden weshalb eine hohe Flexibilität des AN gefordert wird.
Die Ablesung ist jeweils zum Stichtag abzuschließen. Diese Frist kann in Abstimmung mit dem AG in Einzelfällen um maximal 3 Werktage überschritten werden.
4.1.4 Sonderablesung
Die Ablesevorbereitung für die Sonderablesung erfolgt dreimalig monatlich im gesamten Versorgungsgebiet des AG.
Die Ablesemenge beträgt ca. 15.000 Stk./Jahr wobei jedes Paket in seiner Auftragsgröße variiert. Die Ablesung muss gem. Stichtagsvorgabe und parallel zur Turnusablesung vorgenommen werden weshalb eine hohe Flexibilität des AN gefordert wird.
Die Ablesung ist jeweils zum Stichtag abzuschließen. Diese Frist kann in Abstimmung mit dem AG in Einzelfällen um maximal 3 Werktage überschritten werden.
Diese Ablesungen sind höchst aufwendig, da sie neben der Qualifizierung des Personals handwerkliches Geschick, Beachtung und Umsetzung von Sicherheitsvorgaben sowie Engagement, zeitliche Flexibilität und umfangreiche Terminabstimmungen erfordern.
Zusätzlich sind gesonderte Abstimmungstermine mit den Anlagennutzern zu vereinbaren und wahrzunehmen da der Zugang zu den Anlagen mittels gesonderter Schließungen erfolgt.
4.1.5 Schachtablesung
Die Ablesung von Wasserzählern in Schachtanlagen (ca. 2500 / Jahr) ist ebenfalls vom AN zu leisten. Diese Ablesung Diese besondere Ablesung ist durch den AN, aufgrund von Arbeitssicherheitsaspekten, so zu organisieren, dass stets mindestens 2 Personen (Fahrer/Sicherer und Schachtbegeher) eingesetzt werden. Das eingesetzte Personal benötigt neben den generellen Vorgaben und Eignungen (Punkt 8) eine stets aktuelle Ersthelferausbildung sowie eine betriebliche Sicherheitseinweisung zur Schachtablesung. Letztere kann, sofern erforderlich, auch durch den AG durchgeführt werden, um einen stets sicheren Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Ein entsprechend ausgestattetes Einsatzfahrzeug mit Reflektoren und Rundumleuchten sowie ausreichend Werkzeug ist vom AN zu stellen.
Der AN hat immer sicherzustellen, dass genügend Personen die besondere Schachtablesung durchführen und sich gegenseitig im Bedarfsfall vertreten können und stellt dazu die nötigen Ressourcen bereit.
Der AN hat für die Schachablesung dafür Sorge zu tragen, dass die Personen zur Schachtablesung so eingesetzt werden, dass der Bedarf nach kostenintensiven Neuschulungen vermieden wird. Der Koordinator des AG wird sich aus Gründen der Effizienz mit dem Koordinator des AN abstimmen, damit der Einsatz zu bestimmten Sonderablesungen durch den AN veranlasst wird.
Schweres Gerät wie Notleitern, Schachtdeckelheber, Zughaken sowie Geräte zur Prüfung der Atemluft im Schacht und zur Sicherung sind vom AN zu stellen.
4.1.6 Eingabe von Zählerständen und Innendienstsupport
Ein Teil der zu erfassenden Zählerstände wird vom Kunden per Post oder E-Mail übermittelt. Der AN hat 1-2 Mitarbeiter zu benennen, welche in Stoßzeiten diese Erfassung übernehmen können, um den Innendienst des AG zu unterstützen. Ggf. fallen hier auch Telefonate und kleinere Recherchen im Abrechnungssystem des AG oder im Internet an.
Die hier eingesetzten Mitarbeiter sollten sich in Wort und Schrift gut ausdrücken können und Erfahrungen in kaufmännischen Tätigkeiten haben.
Die Einweisungen erfolgen in Abstimmung der Koordinatoren des AN und des AG.
4.1.7 Ermittlungsaufträge und Ablesekontrollen
Dies sind Einzelaufträge (Papierform), welche über das gesamte Versorgungsgebiet verteilt sind. Sie beinhalten teilweise umfangreiche Aufgaben und erfordern vom AN viel Fingerspitzengefühl, Engagement und teilweise auch detektivisches Geschick. Die Aufträge beinhalten unter Anderem Ablesungen zur Kontrolle oder nach Mehrfachschätzungen, Zuordnung von Zählern, Klären von Zählerverwechslungen und die Ermittlung von Nutzern der jeweiligen Verbrauchsanlagen. Hier wird eine intensive fachliche Abstimmung der Koordinatoren des AN und des AG und ein einwandfreies Verhalten der Personen des AN gegenüber den Kunden / Mietern / Ansprechpartners vorausgesetzt.
Der Einsatz von Mitarbeitern mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Elektriker bzw. Gas und Wasserinstallateur ist zwar nicht zwingend erforderlich, wäre aber vorteilhaft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formular II Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:
? Bieter
? Mitglied einer Bietergemeinschaft
? Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe
? Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe
? nur Eignungsverleiher
1. Ich/Wir erkläre(n), dass
? keine Person, deren Verhalten1 meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit, Bestechung und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
? mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
2. Ich/wir erkläre(n), dass
? mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen - insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - verstoßen hat,
? mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat,
? mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens3 infrage gestellt wird,
? mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
? kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
? mein/unser Unternehmen nicht bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war oder dass dadurch keine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
? mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
? mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
? mein/unser Unternehmen nicht versucht hat oder versuchen wird, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die das Unternehmen unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
? mein/unser Unternehmen keine irreführenden oder unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren abgegeben hat oder abgeben wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten4 oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister5 führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Formular III Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG müssen Öffentliche Auftraggeber für den Bieter/die Bieterin beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder 2 MiLoG anfordern oder von diesen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen, verlangen.
Ich/Wir erkläre(n), dass
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nachweislich nicht vorliegen.
- ich/wir zur Kenntnis genommen habe(n), dass auch im Falle einer Erklärung Öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
Formular IV Eigenerklärung zur Anti-Terror-Erklärung
Ich/wir erklären hiermit, dass wir nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt sind, welche die Europäische Gemeinschaft auf Grundlage der VO 881/2002 und VO 2580/2001 in Verbindung mit dem Standpunkt des Rates 2001/931/GASP führt.
Hinweis: Nach den EU-Verordnungen VO 881/2002 und VO 2580/2001 ist es jedem verboten, den auf der "Anti-Terror-Liste" veröffentlichten Personen, Firmen, Organisationen
"wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Bereits die fahrlässige Zahlung von Geldern an einen solchen Vertragspartner ist gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.
Ferner erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir nicht gegen §§ 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz [AWG] verstoße(n), verstoße(n) haben oder während der Auftragsausführung verstoßen werde(n).
Formular V Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
? über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der
(Bitte eintragen)
mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Personenschäden 5,0 Mio. EUR
für Sachschäden 3,0 Mio. EUR
für Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR
für Schlüsselverlust 0,5 Mio. EUR
verfüge(n). Die Maximierung der Ersatzleistungen beträgt mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr.
? im Fall der Auftragserteilung bei der
(Bitte eintragen)
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Personenschäden 5,0 Mio. EUR
für Sachschäden 3,0 Mio. EUR
für Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR
für Schlüsselverlust 0,5 Mio. EUR
unverzüglich abschließen werde(n). Die Maximierung der Ersatzleistungen beträgt mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr.
Formular VI Erklärung zu den Umsätzen
Der Bieter wird nur dann als geeignet angesehen, wenn die Summe des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2 Mio. EUR im Mittel erreicht oder überschritten und die Summe des vergleichbaren Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 500.000 EUR im Mittel erreicht oder überschritten worden ist.
letzte drei abgeschlossene Geschäftsjahre
Formular VII Eigenerklärung zum Unternehmen
Hauptsitz und Anschrift des Unternehmens:
Rechnungsadresse:
Telefonnummer:
Faxnummer:
Email-Adresse:
Webseite:
USt-IdNr:
Handelsregisternummer:
D-U-N-S(R) Number:
IBAN:
Gründungsdatum:
Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit (ggf. Organigramm auf separater Anlage):
Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll:
Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Vollzeitarbeitskräfte (Full-Time-Equivalent):
? insgesamt:
? davon mit Ausbildung zum Elektriker oder vergleichbarer Ausbildung
? davon Mitarbeiter als Elektrisch Unterwiesene Personen (EUP) nach DIN VDE 0105-100
Organisationsstruktur im Unternehmen (Darstellung der Hierarchieebenen, Organigramm)
Formular VIII Eigenerklärung Unternehmens-Referenzen
Zählerablesung und Ermittlungsdienste
Es ist eine Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen des Bieters/ der Bietergemeinschaft vorzulegen betreffend der bis Ablauf der Angebotsfrist in den letzten drei Jahren erbachten Dienstleistungen im Bereich Ablesung und Ermittlungsdienste einer Großstadt, die mindestens 500.000 Einwohner/-innen hat. Die Referenz darf nicht länger als drei Jahre vor Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein.
Die benannte Unternehmens-Referenz umfasst (bitte ankreuzen!):
a) Zählerablesungen (Gas/Wasser/Strom/Wärme incl. Schachtablesungen / 1/4 Std-Max / OVKs / Ampelanlagen)?
? ja ? nein
b) Ermittlungsdienste (Adressermittlung, Zählersuche/-zuordnung)?
? ja ? nein
c) Zählerablesungen und Ermittlungsdienste (s.o.) in einer Großstadt?
? ja ? nein
d) in den letzten drei Jahren (bis Ablauf der Angebotsfrist) erbrachte Dienstleistungen (nach a) bis c))?
? ja ? nein
g) eine Abrechnung zwingend nicht länger als 3 Jahre vor Datum der EU-weiten Bekanntmachung
? ja ? nein
Formular IX Eigenerklärung Unternehmens-Referenzen
Für Ablesungen und Ermittlungen mit einer Monatsspitze von über 40000 Zählern und 600 Ermittlungen
Es ist ferner eine Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen des Bieters/ der Bietergemeinschaft betreffend der bis Ablauf der Angebotsfrist in den letzten drei Jahren erbachten Dienstleistungen für Ablesung und Ermittlung bei Monatsspitzen von mehr als 40.000 Ablesungen und durchgeführter Ermittlungen (in Summe). Die Referenz darf nicht länger als drei Jahre vor Datum der EU- weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein.
Die benannte Unternehmens-Referenz umfasst (bitte ankreuzen!):
e) Zählerablesungen (Gas/Wasser/Strom/Wärme incl. Schachtablesungen / 1/4 Std-Max / OVKs / Ampelanlagen)?
? ja ? nein
b) Ermittlungsdienste (Adressermittlung, Zählersuche/-zuordnung)?
? ja ? nein
c) Stichtagsablesung mit einer Monatsspitze von über 40000 Zählern?
? ja ? nein
d) in den letzten drei Jahren (bis Ablauf der Angebotsfrist) erbrachte Dienstleistungen (nach a) bis c))?
? ja ? nein
g) eine Abrechnung zwingend nicht länger als 3 Jahre vor Datum der EU-weiten Bekanntmachung
? ja ? nein
Formular V Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
? über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der
(Bitte eintragen)
mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Personenschäden 5,0 Mio. EUR
für Sachschäden 3,0 Mio. EUR
für Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR
für Schlüsselverlust 0,5 Mio. EUR
verfüge(n). Die Maximierung der Ersatzleistungen beträgt mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr.
? im Fall der Auftragserteilung bei der
(Bitte eintragen)
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Personenschäden 5,0 Mio. EUR
für Sachschäden 3,0 Mio. EUR
für Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR
für Schlüsselverlust 0,5 Mio. EUR
unverzüglich abschließen werde(n). Die Maximierung der Ersatzleistungen beträgt mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr.
Die Leistungsabrechnung erfolgt immer monatlich zum 15. des Folgemonats jeweils für die in dem Vormonat tatsächlich erbrachten Zählerablesungen. Der AN erstellt hierzu eine monatliche Rechnung mit entsprechenden Erfüllungsnachweisen. Eine Vergütung für vergebliche Ableseversuche erfolgt nicht.
Die Zahlung erfolgt 30 Tage netto nach Rechnungseingang und Prüfung zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDFDE1U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.