Multihalle Nutzungsausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 25-41-311719400-194
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multihalle Nutzungsausbau
Betoninstandsetzung und Fundamente
Mannheim
In diesem Leistungsverzeichnis werden die Bauleistungen für die Betoninstandsetzung und die Ertüchtigung bzw. den Austausch der Fundamente beschrieben. Zu den Ertüchtigungen der Fundamente gehören auch die Stahlstützenfußplatten, die saniert, ertüchtigt und verstärkt werden müssen, um die höheren Belastungen aus dem Hallendach aufzunehmen.
Restaurant: 1500 m² Stahlbetondecken Unterseite, 700 m² Innenwände, 565 m² Stahlbetondecken Oberseite, 400 m² Aussenwände, Stege: 1600 m² Bodenfläche, 2200 m² Deckenuntersichten
Wandflächen Denkmalschutz: 430 m², Veranstaltungshalle: 1900 m² Boden, 540 m² Wände; Kellerbereich: 1750 m² Wände; 1400 m² Deckenuntersichten Wände im Erdreich: 350 m²; Bewitterte Aussenwandflächen: 675 m²
Die Leistungsgrenze zur Bauleistung "Sanierung Hallendach" ist die Oberkante der Stahlbauteile der Fußpunkte. Ab dieser Oberkante nach oben ist die Leistung zugehörig zur Leistung "Sanierung Hallendach".
Es erfolgen zeitgleich Umbauarbeiten an den Massivbauten, um den Ausbau der Multihalle herzustellen. Mit diesen Bauleistungen des 2. Bauabschnits (BA2) muss sich der Auftragnehmer während der Baumaßnahmen abstimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Erklärung über Registereintragungen
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
4. Angaben, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Angabe, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: In Bezug auf die Nr. 1- 5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-
03/
VHB_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)
_0.pdf
und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
1. Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW
2. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
3. Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
2. Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere Unternehmen
3. Urkalkulation.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Hinweis: In Bezug auf Nr. 1 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03
/
VHB_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)
_0.pdf
und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärung gem. Nr. 1 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124
(Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert.
Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
4. Fachkenntnis einer qualifizierten Führungskraft (bauleitender Fachingenieur) über die fachgerechte Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Betonwerken sowie über einzusetzende Werkstoffe, Arbeitsmittel und über Schadenerkennung ist durch einen Qualifikationsnachweis (SIVV-Schein) bzw. gleichwertigen Nachweis nachzuweisen
5. Fachkenntnis eines geschulten, insbesondere handwerklich ausgebildeten Fachmanns ist mit SIVV-Schein und Spritzdüsenführerschein bzw. gleichwertigen Nachweis nachzuweisen
6. Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft z.B. Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. und das Güteüberwachungszeichen bzw. gleichwertiger Nachweis
Hinweis: In Bezug auf die Nr. 1-2 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ausreichend.
Das Formblatt 124 ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03
/
VHB_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)
_0.pdf
und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-2 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
2. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
3. Die Prüfzeugnisse und die Ausführungsanweisungen der zu verwendeten Materialien sowie die DIN-Sicherheitsblätter bzw. gleichwertige Nachweise sind vor möglicher Auftragserteilung gem. der RiLi-SIB geforderten Anforderungen vorzulegen. Zur Ausführung gelangen nur geprüfte Systeme von Herstellern, die in der neuesten Liste der geprüften Stoffe eingetragen sind.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert.
Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme und für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme einschließlich aller Nachträge. Bürgschaften sind von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer gem. § 17 Abs. 2 VOB/B zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mannheim, Fachbereich Baurecht.Bauverwaltung.Denkmalschutz.Servicestelle AusschreibungsverfahrenGlücksteinallee 1168163 MannheimDeutschland
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter www.auftragsboerse.de. Bei der Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Telefon: 0711/66601-476 oder per E-Mail :
[gelöscht]).
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt! Bitte kalkulieren Sie daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform und/oder die Schaffung der technischen
Voraussetzungen ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlag en erkennbar sind, sind spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]