Universitätsklinikum Münster - Neubau Servicezentrum / Versorgungszentrum II (VZ II) und Neubau Studienlabor | G03 Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 676/871/872-G03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Neubau Servicezentrum / Versorgungszentrum II (VZ II) und Neubau Studienlabor | G03 Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten
48149 Münster
Studienlabor: Auf einer Nutzfläche von ca. 4.500 m2 beherbergt es der Neubau des Studienlabors einen S2-Laborbereich, Gruppenarbeitsbereiche, einen Kursraum für Blockveranstaltungen, Büroflächen sowie Räumlichkeiten der Fachschaft inkl. Lagerflächen. Das Erdgeschoss gliedert sich in 3 Nutzungsbereiche, die um einen gemeinsamen funktionalen Kernbereich gliedern: der Kursraum für 75 Personen, der Laborbereich und die Räume der Fachschaft. Ergänzt werden diese Nutzungen um wenige Büroflächen. Das Obergeschoss besteht im Prinzip nur aus einem großen Raum, der offenen Lernlandschaft. Hier befinden sich die Gruppenarbeitsbereiche für die knapp 150 Studierenden einer Kohorte. Ein großes Oberlicht in der Mitte der Lernlandschaft sorgt für einen lichtdurchfluteten Raum und akzentuiert zudem das Zentrum dieses Geschosses - die Agora. In den Untergeschossen befinden sich neben den Räumen für Haustechnik noch ein Lager für die Fachschaft, ein großer Müll- und Entsorgungsraum, sowie weitere Flächen, die dem Nutzer zur freien Verfügung stehen. Knapp die Hälfte der Fläche des Untergeschosses beherbergt die notwendige Lüftungsanlage und ist auf Grund der benötigten erhöhten Höhenanforderung gegenüber der restlichen Flächen um 2m abgesenkt.
Servicezentrum/VZ II: Beim Neubau des Servicezentrums handelt sich um ein Hochhaus mit 11 oberirdischen Geschossen (1. Bauabschnitt). Hier entstehen neue Büro- und Arbeitsflächen für das UKM sowie kleine Gastronomie- und Einzelhandelsflächen. Der Baukörper soll sich zukünftig in einem zweiten Bauabschnitt mit einem sich daran anschließenden Riegel mit 3 bzw. 5 Geschossen weiterentwickeln. Die Untergeschosse des Servicezentrums beherbergen das neue Versorgungszentrum II. Hier soll eine zentrale Technikfläche zur Umsetzung einer innovativen und nachhaltigen Energieversorgung für das UKM entstehen und die Versorgungssicherheit der gesamten Uni-Klinik erhöhen.
Rohbauarbeiten Studienlabor:
Ortbeton Bodenplatte: ca. 2.300 m2
Ortbeton Außenwände: ca. 1.100 m2
Ortbeton Innenwände: ca. 2.000 m2
Ortbeton Decken: ca. 6.000 m2
Betonstahl: ca. 770 t
Rohbauarbeiten Servicezentrum/VZII:
Ortbeton Bodenplatte: ca. 2.800 m2
Ortbeton Außenwände: ca. 2.000 m2
Ortbeton Innenwände: ca. 9.400 m2
Ortbeton Decken: ca. 15.450 m2
Betonstahl: ca. 2.400 t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Riedel Bau GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYWQ01W6TK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.