Rahmenvertrag zur Beschaffung von Einmaldecken und -laken Referenznummer der Bekanntmachung: 22-381026-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Beschaffung von Einmaldecken und -laken
Für die Feuerwehr Essen werden Einmaldecken und -laken benötigt. Diese sollen im Rahmen dieser Ausschreibung in Form eines Rahmenvertrages beschafft werden. Der Vertrag beginnt am 01.10.2022 und wird für den Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Vertrag endet am 30.09.2025.
Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1 - Einmaldecken
Los 2 - Einmallaken
Einmaldecken
Los 1:
Einmaldecke
weiß oder blau
ca. 500 g
Aussenlage: PP-Vlies
Innenlage: Baumwoll-Polyesterwatte
Deckenmaß: mindestens 190 x 110 cm
Ultrasonicverschweißung oder gleichwertig
Vakuumiert und einzeln komprimiert verpackt
Anzahl: 150.000 (ca. 50.000 pro Jahr)
Einmallaken
Los 2:
Einmallaken
weiß oder blau
ca. 100 g
außen: PE-beschichtet oder PP-Vlies
innen: Papier- oder PP-Füllung
Lakenmaß: mindestens 80 x 210 cm
wasserabweisend und reißfest
Komprimiert verpackt
Anzahl: 195.000 (ca. 65.000 pro Jahr)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einmaldecken
Ort: Ketsch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einmallaken
Ort: Ketsch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.