Gemeinde Ascheberg: Unterhalts- und Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 22.1042
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ascheberg
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59387
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ascheberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Ascheberg: Unterhalts- und Grundreinigung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung von mehreren Objekten mit einer Grundfläche von ca. 26,2 Tsd. Quadratmetern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung diverser Liegenschaften der Gemeinde Ascheberg mit rund 3,2 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Eine Verlängerung um zweimal ein Jahr ist möglich, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, alternativ Eigenerklärung
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen (Gesamt/Meister/Facharbeiter/Auszubildende
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch im vier Augen Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.