Stadt Schwaigern: Unterhalts-, Grund- und Glas- und Rahmenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 22.1040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwaigern
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwaigern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schwaigern: Unterhalts-, Grund- und Glas- und Rahmenreinigung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung von mehreren Objekten mit einer Grundfläche von ca. 18 Tsd. Quadratmetern.
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung diverser Liegenschaften der Stadt Schwaigern mit rund 2,1 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Eine Verlängerung um zweimal ein Jahr ist möglich, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasreinigung diverser Liegenschaften der Stadt Schwaigern mit rund 5,9 Tsd. m² Glasflächen
Eine Verlängerung um zweimal ein Jahr ist möglich, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen (Gesamt/Meister/Facharbeiter/Auszubildende
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung im vier Augenprinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.