GPIS Generalplanung Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2022-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
GPIS Generalplanung Infrastruktur
Generalplanung mit den Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungs- und Leerrohr-Infrastruktur), Verkehrsanlagen, Technische Anlagen AG 1 - 5, Tragwerksplanung, Freianlagen
Gesundheitspark Hochrhein, Albbruck
Der Landkreis Waldshut ist aktuell in der Planung des neuen Klinikums Hochrhein. Neben den Klinikflächen entstehen im Gesundheitspark Flächen, die nicht vollumfänglich vom Landkreis selbst genutzt, aber dennoch im Zusammenhang mit den ortsspezifischen Nutzungen entwickelt werden sollen. Der Gesundheitspark ist eine Entwicklung mit überwiegend gewerblicher Nutzung und einem noch genauer zu definierenden nachhaltigen, innovativen Anspruch.
Der Gesundheitspark ist mit einer Fläche von ca. 90.000 qm auf der Grundlage des städtebaulichen Masterplans infrastrukturell noch vollständig zu erschließen sowie mit zwei Verkehrsknoten an die vorhandene Bundestraße 34 anzubinden. Dabei sind die verschiedenen Baufelder bzgl. Baulogistik in mehreren Bauphasen ebenso einzubinden wie die zahlreichen Schnittstellen zu Landkreis, Kommune, Teileigentümern sowie Versorgern.
Die Erschließung für die vollständige Fläche des Gesundheitsparks erfolgt durch den Landkreis Waldshut als Bauherrn in Vertretung für die Gemeinde Albbruck.
Auf Basis dieser Grundlagen soll ein durch den Landkreis auszuwählender Planungspartner die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 bzw. 9 erbringen - im wesentlichen Planung der Verkehrsanlagen, der Freianlagen, die technische Erschließung, erforderliche Ingenieurbauwerke und insgesamt inkl. Bauoberleitung und örtlicher Bauüberwachung.
Die Planungen in der Infrastruktur liefern unter anderem die Basis für das B-Plan-Verfahren des gesamten Gesundheitsparks.
siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung
Angaben und Erklärungen im Bewerbungsbogen (Ziffer VI.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind:
2) Beauftragungsstufe (LP 5 bis 7)
3) Beauftragungsstufe (LP 8 bis 9)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist - Ausschlusskriterium,
bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Jahren (2019 + 2020 + 2021) gem. § 45 Abs. 1-5 VgV:
Mindestpunktzahl ab Umsatz >=1,2 Mio.€ netto, Höchstpunktzahl ab Umsatz >=3,6 Mio.€ netto, Wichtung 10%;
bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR - Ausschlusskriterium;
bei Bewerbergemeinschaften müssen die Deckungssummen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen..
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe
Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition), die für die Projektbearbeitung vorgesehen sind. Wichtung 5%.
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2019 + 2020 + 2021) ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestpunktzahl ab 20 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 40 Beschäftigte.
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Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Wichtung 75 %):
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 12 Referenzen (3 Referenzen pro Leistungsbereich) erreicht werden:
— 3 Referenzen für Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, Wichtung 15%;
— 3 Referenzen für Technische Ausrüstung (AG 1 - 5) gemäß § 55 HOAI, Wichtung 15%;
— 3 Referenzen für Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Wichtung 15%;
— 3 Referenzen für Generalplanung Infrastruktur, Wichtung 30%;
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Mehrere Projekte zur Abdeckung der verschiedenen Leistungsphasen zählen als eine Referenz. 3 Projekte können maximal zur Abdeckung der verschiedenen
Leistungsphasen herangezogen werden, wenn die Zuordnung aus den
Projekten konkret dargestellt wird.
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Vorlage geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbare Referenzen müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen bei erfolgreicher Leistungserbringung:
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1.) 3 Referenzen Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI , LPH 2 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht,
Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig erkennbar ist,
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012,
Mindesthonorarzone III oder höher,
Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers.
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2.) 3 Referenzen Technische Ausrüstung § 55 HOAI , AG 1 - 5, LPH 2 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht,
Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig erkennbar ist,
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012,
Mindesthonorarzone II oder höher,
Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers.
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3.) 3 Referenzen Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI , LPH 2 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht,
Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig erkennbar ist,
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012,
Mindesthonorarzone III oder höher,
Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers.
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4.) 3 Referenzen Generalplanung Infrastruktur, LPH 2 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht,
Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig erkennbar ist,
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012,
Mindesthonorarzone III oder höher,
Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers.
Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
1. Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV (Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
3. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit),
4. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3) der Bekanntmachung);
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nacherfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4-5 - Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich
Zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweisstammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die Entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
6. Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter
über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).