Gärtnerische Jahrespflege im Bezirk 20 (2023-2026) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0996-67
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Gärtnerische Jahrespflege im Bezirk 20 (2023-2026)
Gärtnerische Jahrespflege in Münster (Westf.) in zwei Losen:
Los 1: Hiltrup, Amelsbüren
Los 2: Süd, Albachten, Mecklenbeck
Gärtn. Jahrespflege Bezirk 20: Hiltrup, Amelsbüren
Stadtgebiet Münster (Westfalen) 48143 Münster Los 1: Hiltrup, Amelsbüren
Los 2: Südviertel, Albachten, Mecklenbeck
unter anderem ca.
- 194.000 m2 Rasen mähen
- 32.000 m2 Laub von Rasen räumen
- 17.600 m2 Wiesen mähen
- 1290 m Heckenpflege
- 10.110 m2 Schnitt Gehölzübersichten
- 41.260 m Überhang
- 49.000 m2 Gehölz- und Beetpflege
- 3.450 m2 Wege-/ Platzpflege
- 1.177 Stk. Baumscheiben mähen/pflegen
- 13.600 m2 Laub von Wegen
Option auf Verlängerung bis 2026:
Der Auftrag wird zunächst für ein Kalenderjahr vergeben.
Wird der Vertrag nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres für das folgende Kalenderjahr gekündigt, ist eine Verlängerung für jeweils ein Jahr vorgesehen. Der Auftrag wird für jedes Jahr schriftlich erteilt.
Erfolgen wesentliche Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Münster oder erfolgen Beanstandungen durch den Auftraggeber in schriftlicher Form, behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag nicht zu verlängern und die Leistungen neu auszuschreiben und zu vergeben.
Nach maximal dreimaliger Verlängerung, dass heißt nach einer Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren, endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Gärtn. Jahrespflege Bezirk 20: Süd, Albachten, Mecklenbeck
Stadtgebiet Münster (Westfalen) 48143 Münster Los 1: Hiltrup, Amelsbüren
Los 2: Südviertel, Albachten, Mecklenbeck
unter anderem ca.
- 217.410 m2 Rasen mähen
- 56.450 m2 Laub von Rasen räumen
- 6.680 m2 Wiesen mähen
- 780 m Heckenpflege
- 9.930 m2 Schnitt Gehölzübersichten
- 28.910 m Überhang
- 39.900 m2 Gehölz- und Beetpflege
- 18.110 m2 Wege-/ Platzpflege
- 1.750 Stk. Baumscheiben mähen/pflegen
- 5.670 m2 Laub von Wegen
- 37 Stk. Visuelle Kontrolle von Spielflächen
- 12.940 m2 Sandspielfläche pflegen
- 70 Stk. Abfallbehälter leeren
Option auf Verlängerung bis 2026:
Der Auftrag wird zunächst für ein Kalenderjahr vergeben.
Wird der Vertrag nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres für das folgende Kalenderjahr gekündigt, ist eine Verlängerung für jeweils ein Jahr vorgesehen. Der Auftrag wird für jedes Jahr schriftlich erteilt.
Erfolgen wesentliche Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Münster oder erfolgen Beanstandungen durch den Auftraggeber in schriftlicher Form, behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag nicht zu verlängern und die Leistungen neu auszuschreiben und zu vergeben.
Nach maximal dreimaliger Verlängerung, dass heißt nach einer Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren, endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Bestand einer Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht). ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Versicherungsnachweis einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssumme) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)
- Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation vor. ("Eigenerklärung ..." liegt bei).
Einzureichende Unterlagen:
- Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (MVAS), 01_12_2015 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (MVAS 1999):
Der AN hat dem AG für die hier ausgeschriebenen Arbeiten einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung zu benennen. Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist gemäß dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt. Diese Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Jahre alt sein.
Der den Zuschlag erhaltende Bieter muss bis zum Baubeginn seine Eignung mittels Dritterklärung (Bescheinigung gem. MVAS 1999) nachweisen.
- Beschäftigte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei).
- Motorsägenschein (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die mit einer Motorsäge auszuführenden Arbeiten müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschiften durch Personen erfolgen, die persönlich und fachlich geeignet sind. Der Nachweis der fachlichen Eignung kann durch eine entsprechende Berufsausbildung (z.B. Forstwirt) oder durch Fortbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Motorsägenlehrgang AS-Baum I oder gleichwertig) erbracht werden, in denen die den auszuführenden Arbeiten entsprechenden Grund- und Fachkenntnisse (z.B. zur Schutzausrüstung: bestehend aus Motorsägenhelm mit Gehörschutz und Visier, Arbeitshandschuhe, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe etc.) vermittelt wurden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt den geforderten Mindestumfang der Motorsägen-Ausbildung in der DGUV Information 214-059 vor.
Die entsprechenden Nachweise sind dem AG nach Aufforderung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
- Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern. (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei)
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L verwenden. Den Link zur Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYWQ0ZAEZ4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html