Dienstleistung im Rettungsdienst der Stadt Erkrath Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-13#123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung im Rettungsdienst der Stadt Erkrath
Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst gemäß nachfolgender Beschreibung die Beset-zung des gestellten Rettungsmittels mit geeignetem Personal i. S. v. §§ 4, 5 RettG NRW zur Durchführung von Notfalleinsätzen und Bedarf qualifizierten Krankentransporten gem. § 2 Abs. 2 und 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisangehörigen Stadt Erkrath und im gesamten Gebiet des Kreises Mettmann, vorzugsweise in den südlich gelegenen kreisangehörigen Städten Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein (im sogenannten Südkreis) vom Standort der Feuer- und Rettungswache Erkrath Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath aus.
Besetzung ERK 1-RTW-2
40699 Erkrath
Besetzung von RTW
Besetzung ERK 1-RTW-3
40699 Erkrath
Besetzung von RTW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IMS Rettungsdienst GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedlhütte
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 94566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ims-rettungsdienst.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Mettmann e.V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.asb-me.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT4YYDYYWG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]