Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften (2 Lose) im Stadtgebiet Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003543
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften (2 Lose) im Stadtgebiet Freiburg
Sicherheitsdienstleistungen an städtischen Wohnheimen für geflüchtete und wohnungslose Menschen im Stadtgebiet Freiburg im Breisgau:
Bereitstellung eines Revier- und Streifendienstes und die Durchführung sämtlicher Sicherheitsdienstleistungen mit Notruf- und Serviceleitstelle.
Los 1: 12 Wohnheime für Geflüchtete,
Los 2: 8 Wohnheime für wohnungslose Menschen.
Zuschlagslimitierung auf 1 Los.
Die Vertragslaufzeit beträgt 33 Monate vom 09.01.2023 bis 30.09.2025.
Es handelt sich um eine "soziale und besondere Dienstleistung" nach § 64 VgV bzw. § 130 GWB (EU).
Sicherheitsdienstleistungen an Unterkünften für Geflüchtete
Freiburg i. Br.
Sicherheitsdienstleistungen an Unterkünften für Geflüchtete (AMI)
Sicherheitsdienstleistungen an Unterkünften für Wohnungslose
Freiburg i. Br.
Sicherheitsdienstleistungen an Unterkünften für Wohnungslose (AfS)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen an Unterkünften für Geflüchtete
Ort: Schallstadt
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen an Unterkünften für Wohnungslose
Ort: Waldkirch
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79183
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de