Erweiterungsbau Mutter-Kind-Familienzentrum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sfh-ahlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau Mutter-Kind-Familienzentrum
Die St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH plant unter dem Titel "Erweiterungsbau Mutter-Kind-Familienzentrum" den Bau einer Verzahnung zwischen den Abteilungen für Kinderheilkunde mit neonatologischer Intensivabteilung (Pädiatrie) und der Geburtsklinik. Enstehen soll ein Mutter-Kind-Familienzentrum, in dem zeitgemäß medizinische Versorgung von Kindern und moderne Pflege- und Geburtskonzepte personal- und raumeffizient unter einem Dach erbracht werden. Außerdem soll ein hebammengeleiteter Kreißsaal errichtet werden.
Ziel der Planung ist eine enge Verzahnung neonatologischer Expertise mit der Geburtsklinik. Geplant ist ein kompakter Erweiterungsbau an der Stelle der jetzigen Kinderklinik, der an einen bestehenden Neubau andockt und mit zwei Geschossen den beiden Abteilungen optimale Raumbedingungen bietet.
Robert-Koch-Straße 55, 59227 Ahlen
Projektsteuerung nach AHO, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E.
Es ist jeweils eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Projektstufen vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über die unter Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen und eingesehen werden.
Die unter Ziff. II.2.5) genannten Zuschlagskriterien sind nebst allen Unterkriterien vollständig in den Vergabeunterlagen (Anlage B.4 - Zuschlagskriterien) dargestellt. Diese kann ebenfalls über die unter Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.