Zentraler Anwendersupport eNorm (1st- und 2nd-Level-Support) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.04 - 9968/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentraler Anwendersupport eNorm (1st- und 2nd-Level-Support)
Es soll eine zentrale Supportstelle bereitgehalten werden, die für eNorm-Anwendende aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st- und 2nd-Level-Supportdienstleistungen erbringt. Abrufberechtigter Bedarfsträger ist das Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Es soll eine zentrale Supportstelle bereitgehalten werden, die für eNorm-Anwendende aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st- und 2nd-Level-Supportdienstleistungen erbringt. Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 396.400,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zentraler Anwendersupport eNorm (1st- und 2nd-Level-Support)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.