Gebäude- und Inhaltsversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 382 2022 Lk
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inhaltsversicherung
Es wird die Gebäude- und Inhaltsversicherung der Stadt Lübbecke ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Lübbecke ausgeschrieben. Die Versicherungssumme beträgt bei Gebäude-Neuwert 221.017.000,- EUR, Gebäude-Zeitwert 835.000,- EUR und für Inhalts-Neuwert 24.717.000,- EUR. Die versicherten Gefahren sind im Regelfall Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und in der Inventarversicherung zusätzlich Einbruchdiebstahl. Für die Gefahr Einbruchdiebstahl und Raub beträgt die Selbstbeteiligung 200,-€. Für die Gefahr Sturm und Hagel gilt eine Jahreshöchstentschädigung in Höhe von 15 Mio. Euro als vereinbart. Bei Einzelschäden durch die Gefahr Sturm und Hagel ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,-€ zu zahlen, bei einem Kumulschaden wird auf die Selbstbeteiligung gänzlich verzichtet. Für die anderen Gefahren gemäß Teil B Nr. 3 des Bedingungswerkes ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen.Für in Eigenleistung erbrachte Aufwendungen des Versicherungsnehmers zur Abwehr und Minderung des Schadens gemäß Teil B Nr. 4.1 des Bedingungswerkes gilt eine Pauschale von 20,-€ pro Std und Person als vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40591
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.