Versicherungsdienstleistungen Kreis Paderborn ab 01.01.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31 -22319
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsdienstleistungen Kreis Paderborn ab 01.01.2023
Der Kreis Paderborn (Auftraggeber, Versicherungsnehmer) schreibt Versicherungsdienstleistungen beginnend ab dem 01.01.2023, 12 Uhr aus. Benötigt werden Versicherungen in folgenden Sparten: Gebäude-Feuer; Gebäude-Leitungswasser; Gebäude Hagel/Strum und Gebäude-Elementarversicherung sowie Inventar-Feuer, Inventar-Leitungswasser, Inventar-Einbruchdiebstahl, Inventar-Sturm/Hagel und Inventar-Elementar. Zusätzlich zur
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Benötigt werden Versicherungen in folgenden Sparten: Gebäude- Feuer; - Leitungswasser; - Hagel/Strum und - Elementarversicherung sowie Inventar- Feuer, - Leitungswasser, - Einbruchdiebstahl, - Sturm/Hagel und - Elementar. Die genauen Angaben, für welches Gebäude bzw. Inventar welcher Versicherungs-schutz gesucht wird, ergibt sich aus der Objekt-und Inventarliste (Stand 4.7.2022).Sämtliche Objekte sollen sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Inven-tar- und Elementarversicherung einheitlich behandelt werden. Es wird eine nutzungsunabhängige Tarifierung erwartet. Ausgeschlossen ist damit ein System der Prämiendifferenzierung, insbesondere nutzungs- und risikobedingte Beitragssätze. Die Gesamtheit des derzeit jeweils bestehenden Gebäudevermögens und des Inventarvermögens soll mit einem einheitlichen Prämiensatz je versichertem Risiko belegt werden. Die Angaben zum Schadenverlauf der zu versichernden Objekte entnehmen Sie bitte der beiliegenden Schadenstatistik mit Stand vom 05.07.2022. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens neue Schäden > 3.000 € gemeldet werden sollten, wird der Auftraggeber diese bekannt geben. Die Versicherungswerte sind der Objekt- und Inventarliste zu entnehmen. Die Versicherungswerte für Gebäude und Inventar basieren auf den aktuellen Versi-cherungssummen und wurden in Einzelfällen gemäß DIN 276/277 aktualisiert.Für Gebäude soll einheitlich die Neuwertversicherung mit Wertzuschlagsklausel (SK 1708(10)) gelten, es sei denn, es sind ausdrücklich in der Objekt- und Inventarliste Zeitwerte vermerkt. Die zu versichernden Gebäude stehen fast vollständig im Eigentum des Kreises Pa-derborn. Zusätzlich zur reinen Versicherungsleistung wünscht der Auftraggeber Serviceleistungen, wie z.B. Jahresgespräch und persönliche Beratung vor Ort, Gebäudewertermittlung, Sicherheitsberatung und Blitzschutzprüfungen. Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf GegenseitigkeitSoweit der Auftragnehmer die Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Ge-genseitigkeit begründen will, so erklärt sich der Kreis Paderborn damit einverstanden. Mit der Mitgliedschaft darf keine Nachschusspflicht für den Auftraggeber verbunden sein. Die Annahme von Angeboten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit durch den Auftraggeber erfolgt auf der Basis einer Nichtmitgliederversicherung gegen feste Beiträge und begründet oder erweitert keine Mitgliedschaft oder Nachschussver-pflichtung. Nähere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (c-Unterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.