Rahmenvertrag betriebsärztliche Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-459644-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag betriebsärztliche Dienstleistungen
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt
Regelmäßige Betreuungsleistungen nach ASiG und DGUG Vorschrift 2
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt sich aus der Losaufteilung der zu beauftragenden Leistung in folgende Lose:
I. Regelmäßige Betreuungsleistungen nach ASiG und DGUG Vorschrift 2
II. Vorsorgen nach ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Vorsorgen nach ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt sich aus der Losaufteilung der zu beauftragenden Leistung in folgende Lose:
I. Regelmäßige Betreuungsleistungen nach ASiG und DGUG Vorschrift 2
II. Vorsorgen nach ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regelmäßige Betreuungsleistungen nach ASiG und DGUG Vorschrift 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorsorgen nach ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.