Lieferung von 17 Stück Elektro-Solo- und 6 Stück Elektro-Gelenkomnibussen in Niederflurausführung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]475
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new-mobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 17 Stück Elektro-Solo- und 6 Stück Elektro-Gelenkomnibussen in Niederflurausführung
Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung von 17 Stück elektrisch angetriebenen Niederflur-Soloomnibussen und 6 Stück Niederflur-Gelenkomnibussen mit Depotladung über Pantographen und / oder einen genormten CCS-Stecker, inklusive der notwendigen Werkstattausrüstung und Personalschulungen. Die Elektro-Omnibusse sind in durchgehender Niederflurausführung anzubieten.
Lieferung von 15 Stück Elektro-Soloomnibussen in Niederflurausführung für die NEW mobil u. aktiv Mönchengladbach GmbH.
Mönchengladbach
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant die Beschaffung von 15 Stück Elektro-Soloomnibussen in Niederflurausführung mit Depotladung über Pantographen und / oder einen genormten CCS-Stecker, inklusive der notwendigen Werkstattausrüstung und Personalschulungen. Die Elektro-Omnibusse sind in durchgehender Niederflurausführung anzubieten.
Lieferung von 2 Stück Elektro-Soloomnibussen in Niederflurausführung für die NEW mobil u. aktiv Viersen GmbH.
Viersen
Die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH plant die Beschaffung von 2 Stück Elektro-Soloomnibussen in Niederflurausführung mit Depotladung über Pantographen und / oder einen genormten CCS-Stecker, inklusive der notwendigen Werkstattausrüstung und Personalschulungen. Die Elektro-Omnibusse sind in durchgehender Niederflurausführung anzubieten.
Lieferung von 6 Stück Elektro-Gelenkomnibussen in Niederflurausführung für die Stadtwerke Neuss GmbH
Neuss
Die Stadtwerke Neuss GmbH plant die Beschaffung von 6 Stück Elektro-Gelenkomnibussen in Niederflurausführung mit Depotladung über Pantographen und / oder einen genormten CCS-Stecker, inklusive der notwendigen Werkstattausrüstung und Personalschulungen. Die Elektro-Omnibusse sind in durchgehender Niederflurausführung anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 15 Stück Elektro-Soloomnibussen in Niederflurausführung für die NEW mobil u. aktiv Mönchengladbach GmbH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schiedam
NUTS-Code: NL33 Zuid-Holland
Postleitzahl: 3125 BK
Land: Niederlande
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 2 Stück Elektro-Soloomnibussen in Niederflurausführung für die NEW mobil u. aktiv Viersen GmbH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schiedam
NUTS-Code: NL33 Zuid-Holland
Postleitzahl: 3125 BK
Land: Niederlande
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 6 Stück Elektro-Gelenkomnibussen in Niederflurausführung für die Stadtwerke Neuss GmbH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Die qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem Portal zum Download zur Verfügung. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, nur mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufzunehmen, deren Angebot für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, Verhandlungen geführt werden. Es wird jedoch mit mindestens 3 Bietern verhandelt, sofern ausreichend indikative Angebote eingegangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.