Grünschnittarbeiten im Netz der RNV-GmbH ( Linie 5 )
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünschnittarbeiten im Netz der RNV-GmbH ( Linie 5 )
Grünflächen- und Baumpflegearbeiten auf Flurstücken und Verkehrsflächen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv).
Die Leistungen des AN beinhalten im Wesentlichen folgenden Arbeitsumfang:
- Mähen von Flächen diverser Längen und Breiten mit und ohne Entsorgung des Schnittgutes, auch an Bahndämmen und
Geländeeinschnitten, innen und außen entlang von Zäunen, auch an schlecht zugänglichen Flächen.
- Besonders wird hier auf das Mähen der „BBC-Dämme“ in Mannheim-Käfertal hingewiesen. Die Stadt Mannheim hat dort
beidseitig Ziersträucher angepflanzt, die schwer als solche erkennbar sind. Hier ist mit Vorsicht vorzugehen und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem AG zu halten.
- Profilfreier Rückschnitt von Hecken (Gleis- und Straßenseite sowie oben) und von einragenden Zweigen und Ästen entlang
von Gleisanlagen und Straßen/Wege.
- Ausastung von Bäumen und Büschen entlang der Gleisanlagen bis zu einer Höhe von ca. 5m.
- Entfernen und Entsorgen von „Essigbäumen“ innerhalb der Mähflächen bzw. in den Hecken im Zuge der Mäh- und
Schneidarbeiten.
Diverse Positionen gemäß Leistungsverzeichnis werden optional ausgeschrieben. Dies betrifft Pos. 1.08 - 1.13 des Leistungsverzeichnisses. Es handelt sich um folgende Positionen: Zusätzliche Mäharbeiten, Bäume fällen (verschiedene Größen), Wurzelstöcke roden bzw. ausfräsen. Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Frist für die Einreichung von Bieterfragen endet am 01.09.2022.
Beginn der Vertragsdurchführung ist nach Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenthal
NUTS-Code: DEB31 Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.