Ex-post: Softwareanwendung zur Erstellung einer digitalen Lernverlaufsdiagnostik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1698
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-post: Softwareanwendung zur Erstellung einer digitalen Lernverlaufsdiagnostik
Vergabe einer Softwareanwendung zur Erstellung einer digitalen Lernverlaufsdiagnostik an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg
Es soll eine Softwareanwendung "Lernverlaufsdiagnostik" als Software as a Service (SaaS) für den Einsatz an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg beschafft werden, insbesondere zur Förderung im Rahmen des Förderprogramms "Lernen mit Rückenwind (LmR)" und des Schulversuchs "Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule (LLR)". Die Anwendung soll so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden können und an den Schulen einsatzfähig sein.
Die Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern soll in kurzen zeitlichen Abständen in den zentralen Leistungsbereichen Lesen (Grundschule und Anfang Sekundarstufe I), Mathematik (Grundschule und Anfang Sekundarstufe I) und Englisch (Anfang Sekundarstufe I) am Computer und browserbasiert von der Lehrkraft erfasst werden können. Eine auf den Lernverlauf ausgerichtete Diagnostik soll Lehrkräften eine verlässliche Informationsbasis zur Anpassung und Optimierung des Lernprozesses fortlaufend während des Schuljahres bereit-stellen. Die Lehrkräfte sollen kontinuierlich und automatisiert Informationen über die tatsächlichen Kompetenzen einzelner Schülerinnen und Schüler oder der ganzen Klasse erhalten, damit sie darauf angemessen reagieren können.
Gefordert wird ein Verfahren zur Lernverlaufsdiagnostik, das wissenschaftlich untersucht wurde und dessen lernförderliche Wirksamkeit nachgewiesen werden konnte.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Leistungen werden im Zuge einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, aus der der Auftraggeber bezugsberechtigt ist. Die Höchstmenge für den Abruf an Lizenzen der benötigten SaaS-Lösung beträgt 200.000 Lizenzen.
Einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe an hfp Informationssysteme GmbH
Ort: Hattersheim am Main
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65795
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6MR5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.