RV Fuhrparkmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.26 - 0224/22/VV : 1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]952
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RV Fuhrparkmanagement

Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.26 - 0224/22/VV : 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag Überlassung von Fuhrparkmanagementsoftware

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 336 134.45 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es wurde ein Rahmenvertrag über die Überlassung

von Fuhrparkmanagementsoftware und zugehöriger Hardware vergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Die bestehende Softwarelösung für Fuhrparkmanagement des Bedrafsträgers von der Firma COS GmbH, muss um zusätzliche Systemlösungen (Softwaremodule) für Fuhrparkmanagement der COS GmbH z.B. für Kfz-Disposition, Fahrtenbücher, Materialwirtschaft, Warenwirtschaft, Personalverwaltung und Reparaturverwaltung erweitert werden.

Die effiziente Bearbeitung der öffentlichen Aufgaben des Bedarfsträgers kann nur aufrechterhalten werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

1) Notwendigkeit der Einschränkung auf eine Gesamtlösung eines Softwareherstellers:

Die Einschränkung auf eine Gesamtsoftwarelösung eines Herstellers ist notwendig, um die Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und die Wartungsfreundlichkeit des Gesamtsystems zu garantieren. Eine Kombination einer Vielzahl von Softwarelösungen unterschiedlicher alternativer Hersteller ist zu vermeiden, da die Softwaremodule untereinander Daten austauschen müssen. Dies geschieht über Softwareschnittstellen. Diese müssen fehlerfrei aufeinander abgestimmt sein, um die Datenintegrität zu garantieren. Auch die Skalierbarkeit/Erweiterungsfähigkeit, kann nur durch eine Lösung aus einer Hand garantiert werden. Die Verfügbarkeitsrisiken der Gesamtsoftwarelösung steigen mit der Anzahl unterschiedlicher beteiligter Softwarehersteller. Eine optimale Verfügbarkeit ist zwingend notwendig und kann nur mit der Einschränkung auf einen Softwarehersteller erreicht werden. Ein "Zoo" datenaustauschender Anwendungen mit hohem betrieblichem Aufwand im Server-/Datenbank-/Administrations-/Schnittstellen-/Netzumfeld kann nicht (wirtschaftlich) betrieben werden und schränkt die effiziente Erfüllung der Aufgaben des Bedrafsträgers unzumutbar ein.

2) Notwendigkeit der Integration der zusätzlichen Softwaremodule in die Bestandssoftware:

Aus wirtschaftlichen Gründen muss die Integration der zusätzlichen Softwaremodule muss in die Bestandssoftware erfolgen. Der Bedrafsträger setzt seit 1998 eine Fuhrparkmanagementsoftware (COSware) der Firma COS GmbH ein und hat bereits umfangreiche individuelle Anpassungen vornehmen lassen. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter des Bedrafsträgers (Kfz-Beschaffung, Kfz-Verwaltung, Kfz-Disposition, Kfz-Werkstatt) im Umgang mit dem Bestandssystem bereits geschult. Die bisherigen Anschaffungskosten seit 2002 liegen bei 300.000€. Es fielen bisher Wartungskosten und Anpassungskosten von ca. 600.000€ an, ohne Berücksichtigung der aufgewendeten internen Personalressourcen des Bedrafsträgers. Das erforderliche Personal für eine effiziente, vollständige Neubeschaffung einer Gesamtlösung steht dem Bedrafsträgers nicht zur Verfügung.

Die notwendige Einschränkung auf eine Gesamtlösung eines Softwareherstellers im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Integration der zusätzlichen Softwaremodule in die Bestandssoftware des Bedrafsträgers, lässt nur die Durchführung eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der COS GmbH zu.

Begründung für die Überschreitung der Regellaufzeit des Rahmenvertrags von 3 Jahren.

Der Bedarfsträger nutzt die Software-Lösungen der COS GmbH seit 1998. Er möchte die Software-Lösungen der COS GmbH mindestens über weitere 5 Jahre nutzen.

Die Deckung des Bedarfs an zwei weiteren Jahren Vertragsleistungen würde bereits nach 3 Jahren wieder über eine Vergabe an die COS GmbH erfolgen, da sich die oben aufgeführten Argumente weiter Bestand haben werden. Die Vergabe hat dann nur formalen Charakter. Der Bedarf kann effizienter mit einer Laufzeit von 5 Vertragsjahren gedeckt werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

RV Fuhrparkmanagement

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkirch
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 77704
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 23 641.40 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/10/2022

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