RV Fuhrparkmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.26 - 0224/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]952
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Fuhrparkmanagement
Rahmenvertrag Überlassung von Fuhrparkmanagementsoftware
Es wurde ein Rahmenvertrag über die Überlassung
von Fuhrparkmanagementsoftware und zugehöriger Hardware vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Die bestehende Softwarelösung für Fuhrparkmanagement des Bedrafsträgers von der Firma COS GmbH, muss um zusätzliche Systemlösungen (Softwaremodule) für Fuhrparkmanagement der COS GmbH z.B. für Kfz-Disposition, Fahrtenbücher, Materialwirtschaft, Warenwirtschaft, Personalverwaltung und Reparaturverwaltung erweitert werden.
Die effiziente Bearbeitung der öffentlichen Aufgaben des Bedarfsträgers kann nur aufrechterhalten werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1) Notwendigkeit der Einschränkung auf eine Gesamtlösung eines Softwareherstellers:
Die Einschränkung auf eine Gesamtsoftwarelösung eines Herstellers ist notwendig, um die Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und die Wartungsfreundlichkeit des Gesamtsystems zu garantieren. Eine Kombination einer Vielzahl von Softwarelösungen unterschiedlicher alternativer Hersteller ist zu vermeiden, da die Softwaremodule untereinander Daten austauschen müssen. Dies geschieht über Softwareschnittstellen. Diese müssen fehlerfrei aufeinander abgestimmt sein, um die Datenintegrität zu garantieren. Auch die Skalierbarkeit/Erweiterungsfähigkeit, kann nur durch eine Lösung aus einer Hand garantiert werden. Die Verfügbarkeitsrisiken der Gesamtsoftwarelösung steigen mit der Anzahl unterschiedlicher beteiligter Softwarehersteller. Eine optimale Verfügbarkeit ist zwingend notwendig und kann nur mit der Einschränkung auf einen Softwarehersteller erreicht werden. Ein "Zoo" datenaustauschender Anwendungen mit hohem betrieblichem Aufwand im Server-/Datenbank-/Administrations-/Schnittstellen-/Netzumfeld kann nicht (wirtschaftlich) betrieben werden und schränkt die effiziente Erfüllung der Aufgaben des Bedrafsträgers unzumutbar ein.
2) Notwendigkeit der Integration der zusätzlichen Softwaremodule in die Bestandssoftware:
Aus wirtschaftlichen Gründen muss die Integration der zusätzlichen Softwaremodule muss in die Bestandssoftware erfolgen. Der Bedrafsträger setzt seit 1998 eine Fuhrparkmanagementsoftware (COSware) der Firma COS GmbH ein und hat bereits umfangreiche individuelle Anpassungen vornehmen lassen. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter des Bedrafsträgers (Kfz-Beschaffung, Kfz-Verwaltung, Kfz-Disposition, Kfz-Werkstatt) im Umgang mit dem Bestandssystem bereits geschult. Die bisherigen Anschaffungskosten seit 2002 liegen bei 300.000€. Es fielen bisher Wartungskosten und Anpassungskosten von ca. 600.000€ an, ohne Berücksichtigung der aufgewendeten internen Personalressourcen des Bedrafsträgers. Das erforderliche Personal für eine effiziente, vollständige Neubeschaffung einer Gesamtlösung steht dem Bedrafsträgers nicht zur Verfügung.
Die notwendige Einschränkung auf eine Gesamtlösung eines Softwareherstellers im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Integration der zusätzlichen Softwaremodule in die Bestandssoftware des Bedrafsträgers, lässt nur die Durchführung eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der COS GmbH zu.
Begründung für die Überschreitung der Regellaufzeit des Rahmenvertrags von 3 Jahren.
Der Bedarfsträger nutzt die Software-Lösungen der COS GmbH seit 1998. Er möchte die Software-Lösungen der COS GmbH mindestens über weitere 5 Jahre nutzen.
Die Deckung des Bedarfs an zwei weiteren Jahren Vertragsleistungen würde bereits nach 3 Jahren wieder über eine Vergabe an die COS GmbH erfolgen, da sich die oben aufgeführten Argumente weiter Bestand haben werden. Die Vergabe hat dann nur formalen Charakter. Der Bedarf kann effizienter mit einer Laufzeit von 5 Vertragsjahren gedeckt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Fuhrparkmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkirch
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 77704
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.