Virtuelle Rekonstruktion Watteau-Kabinett Referenznummer der Bekanntmachung: 22-95040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schloesser-magazin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Virtuelle Rekonstruktion Watteau-Kabinett
Virtuelle Rekonstruktion Watteau-Kabinett
Bruchsal, Schlossraum 4
Virtuelle Rekonstruktion von Kulturliegenschaften:
Entwicklung einer App mit interaktiven 3D-Modellen zum Watteau-Kabinett im Barockschloss Bruchsal.
Bei der Entwicklung der 3D-App ist insbesondere darauf zu achten, dass das Framework der Features und die Verbindungen zum 3D-Modell generisch anzulegen sind, damit sie als Gerüst für die Nutzung bei anderen Kulturliegenschaften dienen können. Das virtuelle Modell soll zum Ausgangspunkt und zur Schnittstelle der Datenabfrage genutzt werden. Im Modell sind Verbindungen zu verorten, die eine Abfrage in unterschiedlichen Menüs zu verschiedenen Wissensgebieten ermöglichen.
Eine Verortung des Besucherstandorts über satellitengesteuerte Erfassung des individuellen Endgeräts ist vorzusehen. Diese Orientierungshilfe soll dem Anwender zugleich die Möglichkeit bieten, das Modell in Echtzeit zu durchlaufen, so als wäre seine direkte Umgebung das rekonstruierte Modell. Daneben muss die App weitere verschiedene Ansichten, wie Vogelperspektive und Draufsicht bieten. Ein Switch zum real existierenden photogrammetrischen Modell sowie zu verschiedenen zeitlichen Ebenen ist für den Vergleich zu historischen Zuständen einzuplanen.
Weitere zu entwickelnde Features, sind beispielsweise neben interaktiven Einzelmodellen auch die Möglichkeit eines Switchs zu Bilddokumenten, die als Quelle die Art der Rekonstruktion erklären sowie Vertiefungsmenüs zu den Inhalten.
Der Auftraggeber beabsichtigt den erfolgreichen Bieter mit weiteren Leistungen der virtuellen Rekonstruktion verschiedener (Teil-)Objekte der Kulturliegenschaften der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg zu beauftragen. Es handelt sich hierbei um Einzelabrufe zwischen voraussichtlich 50.000,00 € und 500.0000,00 € bei voraussichtlich 1 bis 3 Objekten jährlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
keine
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen' (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen' genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]