Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Kriseninterventions- und Bildungsprogramms für die Zielgruppe von Jugendlichen im Strafverfahren sowie jugendliche Intensiv- und Mehrfachstraftäter Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Kriseninterventions- und Bildungsprogramms für die Zielgruppe von Jugendlichen im Strafverfahren sowie jugendliche Intensiv- und Mehrfachstraftäter
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Kriseninterventions- und Bildungsprogramms für die Zielgruppe von Jugendlichen im Strafverfahren sowie jugendliche Intensiv- und Mehrfachstraftäter (sog. Systemsprenger) europaweit aus.
Hamm Der Durchführungsort des Programms ist Hamm.
Die Jugendlichen werden in ihrem gewohnten Umfeld und in ihrer Peer-Group zu den üblichen Zeiten, wenn Jugendliche in ihrer Peergroup aktiv sind, kontaktiert. Dies ist vorwiegend am späten Nachmittag oder in den Abendstunden, im Bedarfsfall auch nachts erforderlich.
Der Auftragnehmer hat Räumlichkeiten für die Teilnehmer des Programms herzurichten. Der Auftragnehmer hat den Maßnahmestandort so zu wählen, dass die Teilnehmer/innen aus dem gesamten Hammer Gebiet die Möglichkeit haben mit dem ÖPNV an-/abzureisen.
Das Programm ist hinsichtlich der Zielgruppe stadtweit anzulegen und umfasst sowohl delinquente bzw. von Delinquenz bedrohte Gruppen, als auch Einzelpersonen. Das Angebot schließt die Schnittstelle zwischen Jugenddelinquenz und Jugendhilfe und zeichnet sich dadurch aus, dass eine schnelle Intervention auch bei jungen Intensivtätern erfolgt.
Den jungen Menschen wird im Rahmen des Programmes ein Angebot auf freiwilliger Basis und dennoch mit Verbindlichkeit (Selbstverpflichtung) geboten.
Grundsätzliche Anforderungen:
- Der Auftragnehmer hält eine ständige personelle Ressource zur akuten Sichtung, Identifizierung und Herauslösung aus gefährdenden Strukturen und Milieus der von Jugendamt und Polizei identifizierten delinquenten oder von Delinquenz bedrohten Jugendlichen und Jungen Volljährigen in Hamm bereit.
- Der Auftragnehmer betreibt mit den jungen Menschen Bildungsarbeit auf der Grundlage des sozialen Lernens in Gruppen. Die Struktur und der Rahmen der Zusammensetzung der Gruppen baut auf die Potentiale der einzelnen Teilnehmer auf. Die Entwicklung des einzelnen jungen Menschen wird nachvollziehbar dokumentiert. Bei gegebener Zielführung können weitere junge Menschen aus dem Umfeld der Betreffenden in verbindlicher Form einbezogen werden.
- Die soziale Gruppe als Lernort wird durch ein Team von Fachkräften und geeigneten Personen betreut, in dem die Projektleitung und die Verantwortung für die geeignete operative Umsetzung des Bildungsprogrammes gewährleistet ist.
Umfangreiche Informationen und weitere Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung des Konzeptes kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 12 Monate zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird vor Vertragsablauf spätestens zum 30.09.2023 schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2024, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Formlose Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass er ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII ist
(1.2) Referenzliste (Vordruck) für qualitatitv und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere:
- Erfahrungen des Bieters im Bereich der sozialen Arbeit mit auch interkulturell geprägten Intensiv- und Mehrfachstraftätern sowie mit straffällig aufgefallenen Jugendgruppen mit vergleichbaren Zielgruppen und Zielsetzungen und
- Nachweis über erfolgreich abgeschlossene (Re-)Sozialisierungsprozesse inkl. erfolgreicher Integration in die Gesellschaft. Die Grundlage dafür sind die Darstellung von Langzeitverläufen inkl. der Herleitung und des Nachweises, dass die Arbeit in Korrelation steht mit dem positiven Verlauf der Jugendlichen und
- Nachweise über erfolgreich angewandte Konzepte zur proaktiven Gegensteuerung bei Verwahrlosung und drohender Delinquenz von Jugendlichen und jungen Volljährigen
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
(2) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.01.2025
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.8) Personalerhebungsbogen (Vordruck)
(1.9) Ausführliches Gesamtkonzept
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Betriebshaftpflicht
(2.2) Unterlagen über das zum Einsatz vorgesehene Personal
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewertungsmatrix
(5.3) Bewerbungsbedingungen
(5.4) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.5) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.6) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.7) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDEVM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html