IT-Betriebsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: Z 36- 04814 -00 /354

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IT-Betriebsunterstützung

Referenznummer der Bekanntmachung: Z 36- 04814 -00 /354
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Unterstützungs- und Bera-tungsleistungen im Bereich IT-Betrieb.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 100 336 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
72222000 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
48821000 Netzwerkserver
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hauptorte der Ausführung sind die Standorte des BMG in Berlin und Bonn. Die nachgeord-neten Behörden sind auf Liegenschaften in Berlin, Wernigerode, Langen, Köln und Bonn verteilt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Bereich IT-Betrieb. Im Rahmen des Initialabrufs werden für das BMG Grundleistungen der System- und Anwenderbetreuung beauftragt. Zur System- und Anwenderbetreuung gehören u.a. der systemtechnische Nutzersupport, die Betreuung der zentralen luKT- und Netz-Komponenten, die Installation sowie der Auf- und Abbau von Hardware-Komponenten im Client-Bereich (inkl. VoIP- und VK-Endgeräte), Pflege der Client-Figurationen und die Konfiguration und Nutzung von Webportalen. Zur System- und Anwenderbetreuung gehört auch eine Ruf- und Einsatzbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeiten (7x24 Std.) sowie der Betrieb eines Security-Operation-Centers (SOC).

Darüber hinaus können BMG sowie die nachgeordneten Behörden (diese jedoch nur nach Zustimmung des BMG) im Wege von Einzelabrufen oder durch den Abschluss von Einzelverträgen u.a. folgende Leistungen beauftragen:

*Leistungen im Bereich Systemadministration

*Betreuung, Konfiguration, Anbindung, Nutzung und Nutzersupport von Clouddiens-ten und -anwendungen

*Durchführung von Rollouts und Schulungen

*Installation und Betrieb von Fachanwendungen /Fachapplikationsmanagement

*Einführung eines Tools zur Mitarbeiterzufriedenheit

*Unterstützungsleistungen bei der IT-Betriebskonsolidierung (Überführung der serverseitigen Lösungen des BMG und der nachgeordneten Behörden auf die Betriebsplattform Bund im ITZ Bund)

*Unterstützungsleistungen bei der Einführung neuer innovativer IKT-Lösungen

Auf Grund der Vielzahl an neuen fachlichen Anforderungen kann es zudem erforderlich werden, dass im Wege eines Einzelvertrages Clouddienste des Auftragnehmers in Anspruch genommen werden müssen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber in diesem Fall eine umfängliche Nutzung von Cloud Services bereit. Die Cloud-Infrastruktur des Auftragnehmers ist innerhalb Deutschlands belegen und wird in Deutschland betrieben. Die Rechenzentren müssen georedundant sowie gemäß dem Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft sein. Der Betreiber der betreffenden Rechenzentren muss seinen Sitz in Deutschland haben (einschließlich des Sitzes der Muttergesellschaft und/oder Zentrale des Unternehmens). Außerdem muss der Betreiber der Rechenzentren eine ISO 27001-Zertifizierung aufweisen.

Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung ist das BMG. Neben dem BMG sind grundsätzlich auch die folgenden nachgeordneten Behörden berechtigt, nach Zustimmung des BMG Einzelabrufe zu tätigen und Einzelverträge zu schließen:

* das Robert Koch-Institut (RKI),

* das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),

*die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA),

*das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können zudem weitere Behörden bzw. Institutionen (v.a. neu gegründete oder umgebildete Dienststellen innerhalb der Organisationsstruktur des BMG und/oder der nachgeordneten Behörden) als Teil des nachgeordneten Geschäftsbereichs des BMG hinzukommen. Ebenso werden nachgeordnete Behörden ggf. zusammengelegt. Auch diese Behörden bzw. Institutionen können nach Zustimmung des BMG aus der Rahmenvereinbarung abrufen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzepte / Gewichtung: 22.75
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 1.3
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des Personals / Gewichtung: 21.45
Qualitätskriterium - Name: Interviews / Gewichtung: 19.5
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 246-650512
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z 36- 04814 -00 /354
Bezeichnung des Auftrags:

IT-Betriebsunterstützung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 100 336 000.00 EUR
Niedrigstes Angebot: 75 847 378.87 EUR / höchstes Angebot: 109 126 687.78 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

*Für die unter der Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurden geschätzte Auftragswerte für eine maximale Gesamtvertragslaufzeit von 8 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils zwei (2) Jahre) ermittelt. Insbesondere aufgrund der langen Laufzeit, sich ändernder Anforderungen durch die IT-Betriebskonsolidierung oder aber der technischen Fortentwicklung kann der Auftragswert nicht abschließend geschätzt werden. Der Auftraggeber ist daher berechtigt, nach der Rahmenvereinbarung Be-auftragungen zum rund 1,34-fachen des geschätzten Auftragswerts zu tätigen. So-mit ergibt sich folgende maximale Obergrenze: Schätzwert = 100 336 000,00 EUR netto; Obergrenze: 135 000 000,00 EUR netto.

*Mit dem Teilnahmeantrag ist eine im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 VgV abzugeben. Die vollständige Leistungsbeschreibung mit den Details zu der vorhandenen IT-Infrastruktur wird gemäß § 41 Abs. 3 VgV nur an geeignete Bieter herausgegeben, die im Teilnahmewettbewerb eine Verschwiegenheitserklärung eingereicht haben und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan-trags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/10/2022

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