Aufhebung: Gemeinde Tannhausen - Breitband (Graue Flecken) - Planungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 116-326529
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Tannhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tannhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufhebung: Gemeinde Tannhausen - Breitband (Graue Flecken) - Planungsleistung
Es handelt sich vorliegend um die Bekanntmachung der Aufhebung des Verfahrens 2022/S 116-326529.
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Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Erteilung eines Auftrags über die erforderlichen technischen Beratungs- und Planungsleistungen zur Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur zum Aufbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unterversorgten Gebieten (hier sog. "graue NGA-Flecken") der Gemeinde Tannhausen im Ostalbkreis. Die Gemeinde Tannhausen umfasst die sechs Ortsteile Bergheim, Riepach, Bleichroden, Ellrichsbronn, Sederndorf und Hagenbucherdorf. In Tannhausen wurden bereits sog. "weiße NGA-Flecken" gefördert ausgebaut. Bei der Ausschreibung der Planung ging das Büro a2Plan Ingenieure GmbH, Westhausen als Sieger hervor. Der Auftrag für den Bau ging an Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Satteldorf, als wirtschaftlichster Anbieter.
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufhebung: Gemeinde Tannhausen - Breitband (Graue Flecken) - Planungsleistung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt vorliegend eine Aufhebung des Verfahrens entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird.
Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de