Opernhaus Wuppertal, Kurt Drees Straße 4, Sanierung der Bühnentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: B-0440-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Opernhaus Wuppertal, Kurt Drees Straße 4, Sanierung der Bühnentechnik
Opernhaus Wuppertal, Sanierung der Bühnentechnik
Wuppertal
Das Opernhaus Wuppertal betreibt eine bühnentechnische Anlage mit einer großteils manuell, sonst elektromechanisch angetriebenen Obermaschinerie (OM) sowie einer elektromechanisch angetriebenen Untermaschinerie (UM).
Bei einem Starkregenereignis in 2021 wurde die gesamte Unterbühne unter Wasser gesetzt, ist teilweise notinstandgesetzt worden und derzeit nur eingeschränkt in Betrieb. Die Erneuerung großer Teile der bühnentechnischen Anlagen und der zugehörigen Steuerungstechnik ist erforderlich. Zudem soll im Rahmen der Maßnahme die OM mit elektromechanischen Antrieben versehen werden.
Die vorgesehene OM besteht im Wesentlichen aus 52 neuen Antrieben für Maschinen-, Punkt-, Oberlichtzüge und Eiserner Vorhang sowie 13 zu integrierende und teilweise zu versetzende Bestandsantrieben.
Die vorgesehene UM besteht im Wesentlichen aus 4 neuen Bühnenpodien und der Antriebserneuerung von 4 weiteren Hubeinrichtungen.
Leistungen beinhalten v.a. die erforderlichen Demontagen, Neumontagen, komplette maschinentechnische Anlagen, Schaltanlagen und Computersteuerung, Trassierung, Verkabelung, diverse Bedienpulte.
Im Falle eines Ausscheidens des bezuschlagten Bieters kann in der Reihenfolge der Angebotswertung der nächstfolgende Bieter in den Vertrag (zu unveränderten Bedingungen) eintreten.
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Nachweise zu erbringen:
• Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, sofern kein Eintrag in das Handelsregister vorliegt
Dieser Nachweis darf zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ggf. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungspolice oder Deckungsbestätigung der Versicherung) einer EU – Versicherungsgesellschaft mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer EU–Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 2.500.000 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
• Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 2,6 Mio. €
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 2,6 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Versicherungspolice/ Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Eigenerklärungen in der Bietererklärung (mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen)
• bei Nachunternehmereinsatz: Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt):
• Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
• Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich bei dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
• Nachweis über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten für die durchführende Person.
Mindestens 2 Referenzen:
Fertigstellung nach 11/2017, mind.: Teilerneuerung der Obermaschinerie (mind. 40 Antriebe) einschl. Erhalt und Einbindung Bestandsantriebe, Teilerneuerung der Untermaschinerie (mind. 6 Antriebe) einschl. Erhalt und Einbindung Bestandsantriebe, sowie Kompletterneuerung der Schaltanlagen und Computersteuerung für eine bühnentechnische Anlage mit Obermaschinerie (mind. 40 Antriebe), und Untermaschinerie (mind. 6 Antriebe).
Integration von bestehenden Antrieben in die neue Steuerungsanlage. Umbau erbracht in Bauabschnitten mit dazwischenliegendem Betrieb der Anlagen, Gesamtdauer max. 20 Wochen.
Die in der Referenz eingesetzte Computersteuerung muss SIL3-zertifiziert sein und folgende Sicherheitsfunktionen erfüllen:
(1) Stopp-Kategorie 0 (Safe Torque Off, STO)
(2) Stopp-Kategorie 1 (Safe Stop 1, SS1)
(3) Stopp-Kategorie 2 (Safe Stop 2, SS2)
(4) Anlagen NOT-AUS (Safe Emergency Stop)
(5) Sicher begrenzte Geschwindigkeit (Safely Limited Speed, SLS)
(6) Schutz bei Überschreiten der Nennbelastung (Safely Limited Torque, SLT)
(7) Stillsetzen bei Überfahren von vorgegebenen Zielpunkten (Safely Limited Position, SLP)
(8) Sichere Bewegungsrichtung (Safe Direction Indication, SDI)
(9) Sicher begrenzte Beschleunigung (Safely Limited Acceleration, SLA)
(10) Sichere Bremsen mit Luftspaltüberwachung (Safe Brake Control, SBC)
(11) Sicherer Betriebshalt (Safe Operating Stop, SOS)
(12) Sicheres Fahrverbot
(13) Sicherer Schutz bei Ausfall der Fahrbereichsbegrenzung (Safe limited position, SLP)
(14) Sicheres Stillsetzen bei Nichteinhalten vorgegebener Bewegungsabläufe
(15) Sichere Aktiv- bzw. Totmannfunktion
(16) Schutz vor Auslösen von ungewollten Fahrten
(17) Sichere Geschwindigkeitsvorgabe (inkl. Override)
(18) Gruppenüberwachung: synchrone und asynchrone Gruppe mit Gruppenabschaltung
(19) Antriebsanwahlüberwachung
(20) Fahrgruppenspezifischer Nothalt
Im Referenznachweis müssen o.g. Anforderungen nachvollziehbar und ausreichend dargelegt werden. Es ist eine Bestätigung des Referenz-Auftraggebers dem Angebot beizufügen.
Die SIL3-Zertifizierung und die umgesetzten Sicherheitsfunktionen sind durch entsprechende Zertifikate
oder einen technischen Prüfbericht (jeweils ausgestellt durch einen unabhängigen Dritten (Third Party Certification, z.B. unabhängigen Sachverständigen oder TÜV) nachvollziehbar nachgewiesen werden.
und
1 Referenz für die Bühnentechnik:
Fertigstellung nach 11/2017, mind.: Teilerneuerung der Ober- und Untermaschinerie sowie Erneuerung der Schaltanlagen und Computersteuerung für eine bühnentechnische Anlage.
In der Referenz / den Referenzen müssen folgende Steuerungsfunktionalitäten nachweislich umgesetzt worden sein:
(1) Bedienpult mit mind. 2 Stk. 21" Multi-Touch-Panels sowie 4 Fahrhebeln
(2) Verfügbarkeit der Steuerung über mehrere Backup-Ebenen:
Backup-Ebene 1: Fahrt am normalen Bedienpult mit der Möglichkeit des Deaktivierens von einzelnen
Sicherheitsfunktionen
Backup-Ebene 2: Fahrt mit Bedienpult direkt am Antrieb, wirkt direkt auf FU, ohne Achsrechner
(=Havariemodus)
(3) Möglichkeit der Änderung der programmierten Geschwindigkeit während der Fahrt im Bereich
zwischen Stillstand und maximaler Geschwindigkeit für einzelne und für alle Fahrgruppen.
(4) Möglichkeit der Verkettung von bis zu 10 Verwandlungen, die automatisch nacheinander
selektiert und aktiviert werden, sowie die innerhalb der Verkettung ohne erneuten Fahrbefehl nacheinander ausgelöst werden können.
(5) Dezentraler Systemaufbau (Ausfall einer antriebsbezogenen zentralen Komponente (v.a. Achsrechner o.ä.) darf nicht zu Ausfall von mehreren und/oder allen Pulten/Antriebsachsen führen)
Kann der Bieter nicht alle nachzuweisenden Steuerungsfunktionalitäten in einer Referenz nachweisen,
so kann der Nachweis auch durch mehrere geeignete und den oben benannten Anforderungen entsprechende Referenzen erfolgen.
Im Nachweis müssen o.g. Anforderungen ausreichend und nachvollziehbar dargelegt werden.
• Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angeboten, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 58-60, 42275 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die vollständig ausgefüllte Bietererklärung einreichen. Darin sind – neben bereits unter III. aufgeführten Erklärungen folgende weitere Eigenerklärungen abzugeben:
• Erklärung „Präqualifizierungsverzeichnis / Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“
• Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher
von Arbeitskräften“
• Mit dem Angebot ist die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“ einzureichen
• Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
• Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen inkl. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage A zur Bietererklärung, bei Bietergemeinschaften einzureichen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft);
• Erklärung zur Berufsgenossenschaft
• bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B zur Bietererklärung)
Auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung sind zusätzlich die und folgende Eigenerklärungen und Nachweise bei Nachunternehmereinsatz zu erbringen:
• Namentliche Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmers
• Verpflichtungserklärung Nachunternehmer andere Unternehmen
• Alle oder Teile der unter diesem und Punkt III. dieser Bekanntmachung benannten Eigenerklärungen- und Eignungsnachweise für den/ die Nachunternehmer
• Verpflichtungserklärung andere Unternehmen, dass die Leistungserbringung durch den/ die gemeldeten Nachunternehmer oder den Verleiher von Arbeitskräften möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen dem Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bzw. Verleiher bestehenden Verbindung.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die geforderten Bescheinigungen Bestandteil des PQ-Verzeichnisses sind. Sollten jedoch die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise enthalten bzw. die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen.
Für die Angebotsprüfung sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende leistungsbezogenen Unterlagen einzureichen:
• Formblatt 221 „Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen“ oder 222 „Angaben zur Kalkulation über die Endsumme“
• Formblatt 223 „Aufgliederung der Einheitspreise“
• Urkalkulation
Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland